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Verhinderungspflege 2026 berechnen

Wer springt ein, wenn die pflegende Person Urlaub braucht oder krank wird? Der Rechner teilt den Jahresbetrag auf und zeigt, was übrig bleibt.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

für das halbe Pflegegeld

Von der Kasse erstattet

1.500 €

Rest im Topf: 2.039 €

42 %
58 %
Kurzzeitpflege
Verhinderung, fremd
Verhinderung, Angehörige
frei
Kurzzeitpflege0 €
Verhinderungspflege durch Dienst oder Nachbarn1.500 €
Verhinderungspflege durch Angehörige0 €
Selbst zu zahlen0 €
Halbes Pflegegeld in der Zeit139,77 €
Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Ein Topf von 3.539 € im Kalenderjahr für beide Leistungen (§ 42a), je bis zu 8 Wochen.
  2. Nahe Angehörige, die nicht beruflich einspringen: regelmäßig höchstens 2 × Pflegegeld = 1.198 €, plus nachgewiesene Kosten wie Fahrten oder Verdienstausfall (§ 39 Abs. 3).
  3. Während der Ersatzpflege läuft das halbe Pflegegeld weiter: 9,98 € pro Tag, 14 Tage = 139,77 € (§ 37 Abs. 2).
  4. Erstattung beantragen bis zum Ende des Folgejahres (§ 39 Abs. 1).

Schätzung mit den Beträgen des SGB XI für 2026. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihrer Pflegekasse. So rechnen wir

Ist die pflegende Person wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, bezahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 eine Ersatzpflege für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr (§ 39 SGB XI). Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a). Eine Vorpflegezeit gibt es nicht mehr, und ein Antrag vor der Vertretung ist nicht nötig; die Erstattung muss bis zum Ende des Folgejahres beantragt werden. Übernimmt ein Pflegedienst, eine Nachbarin oder ein entfernter Verwandter, zahlt die Kasse die nachgewiesenen Kosten bis zum Jahresbetrag. Springen enge Angehörige bis zum zweiten Grad oder Mitbewohner nicht beruflich ein, zahlt sie regelmäßig höchstens zwei Monatsbeträge Pflegegeld, bei Pflegegrad 3 also 1.198 €, dazu belegte Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Während der Vertretung läuft das halbe Pflegegeld weiter, bei Pflegegrad 4 für zwei Wochen 187 €.

Wer einspringt, entscheidet über den Betrag

Was die Pflegekasse für eine Vertretung erstattet.
Ersatzpflege durchErstattungGrundlage
Pflegedienst, Betreuungsdienstnachgewiesene Kosten bis 3.539 €§ 39 Abs. 2
Nachbarn, Freunde, Verwandte ab dem 3. Gradnachgewiesene Kosten bis 3.539 €§ 39 Abs. 2
Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder, Mitbewohner (beruflich)bis 3.539 €§ 39 Abs. 3 Satz 1
dieselben, nicht beruflich2 × Pflegegeld plus belegte Aufwendungen, zusammen höchstens 3.539 €§ 39 Abs. 3 Satz 2 bis 4

Ein Beispiel: Die Tochter vertritt bei Pflegegrad 3 den Vater, der sonst die Mutter pflegt, zwei Wochen lang und setzt 1.500 € an. Weil sie als Angehörige ersten Grades nicht beruflich pflegt, erkennt die Kasse höchstens 1.198 € an, dazu 180 € belegte Fahrtkosten: Erstattet werden 1.378 €, im Topf bleiben 2.161 € für eine spätere Kurzzeitpflege. Bucht dieselbe Familie bei Pflegegrad 4 einen Pflegedienst für 2.000 €, zahlt die Kasse ihn ganz und es bleiben 1.539 €.

Halbes Pflegegeld nicht vergessen

Während der Vertretung zahlt die Kasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter, für bis zu acht Wochen im Jahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Damit kann die Familie zum Beispiel die Vertretung durch Angehörige zusätzlich anerkennen. Das Feld „Tage Ersatzpflege“ im Rechner zeigt die Summe.

Kurzzeitpflege aus demselben Topf

Wird ein Platz in einer Einrichtung gebraucht, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, kommt die Kurzzeitpflege aus demselben Jahresbetrag. Was für die Vertretung zu Hause verbraucht ist, fehlt dort. Unterkunft und Verpflegung im Heim zahlt der Jahresbetrag nicht; dafür passt der Entlastungsbetrag.

Fragen aus der Praxis

Muss die Verhinderungspflege vorher beantragt werden?

Nein. Seit der Neufassung des § 39 SGB XI ist eine vorherige Antragstellung nicht erforderlich. Es genügt, die Kosten nach der Vertretung mit Belegen bei der Pflegekasse einzureichen, spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Ersatzpflege folgt. Für die Planung lohnt trotzdem eine kurze Nachricht an die Kasse, damit bekannt ist, wie viel vom Jahresbetrag noch frei ist.

Kann ich Verhinderungspflege stundenweise nutzen?

Ja. Die Vertretung muss nicht ganze Tage dauern. Auch einzelne Stunden, etwa für einen Arzttermin der pflegenden Person oder einen freien Nachmittag, gelten als Verhinderung. Die Kosten werden aus dem Jahresbetrag erstattet. Wie sich eine stundenweise Vertretung auf das Pflegegeld des Tages auswirkt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich; fragen Sie dazu Ihre Pflegekasse vorab schriftlich.

Wird die Verhinderungspflege 2027 abgeschafft?

Der Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30. September 2026 sieht Änderungen bei Ersatzpflege und Notfällen vor, unter anderem ein Überbrückungsbudget. Er ist aber noch kein Gesetz. Bis zur Verkündung gilt der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 €, und Ansprüche für 2026 können wie bisher bis Ende 2027 abgerechnet werden.

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Verfasst von

Herausgeber von Pflegerechnern: Pflegegrad, Leistungen der Pflegekasse, Heimkosten

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