Verhinderungspflege 2026 berechnen
Wer springt ein, wenn die pflegende Person Urlaub braucht oder krank wird? Der Rechner teilt den Jahresbetrag auf und zeigt, was übrig bleibt.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Von der Kasse erstattet
1.500 €
Rest im Topf: 2.039 €
| Kurzzeitpflege | 0 € |
|---|---|
| Verhinderungspflege durch Dienst oder Nachbarn | 1.500 € |
| Verhinderungspflege durch Angehörige | 0 € |
| Selbst zu zahlen | 0 € |
| Halbes Pflegegeld in der Zeit | 139,77 € |
Rechenweg Schritt für Schritt
- Ein Topf von 3.539 € im Kalenderjahr für beide Leistungen (§ 42a), je bis zu 8 Wochen.
- Nahe Angehörige, die nicht beruflich einspringen: regelmäßig höchstens 2 × Pflegegeld = 1.198 €, plus nachgewiesene Kosten wie Fahrten oder Verdienstausfall (§ 39 Abs. 3).
- Während der Ersatzpflege läuft das halbe Pflegegeld weiter: 9,98 € pro Tag, 14 Tage = 139,77 € (§ 37 Abs. 2).
- Erstattung beantragen bis zum Ende des Folgejahres (§ 39 Abs. 1).
Schätzung mit den Beträgen des SGB XI für 2026. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihrer Pflegekasse. So rechnen wir
Ist die pflegende Person wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, bezahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 eine Ersatzpflege für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr (§ 39 SGB XI). Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a). Eine Vorpflegezeit gibt es nicht mehr, und ein Antrag vor der Vertretung ist nicht nötig; die Erstattung muss bis zum Ende des Folgejahres beantragt werden. Übernimmt ein Pflegedienst, eine Nachbarin oder ein entfernter Verwandter, zahlt die Kasse die nachgewiesenen Kosten bis zum Jahresbetrag. Springen enge Angehörige bis zum zweiten Grad oder Mitbewohner nicht beruflich ein, zahlt sie regelmäßig höchstens zwei Monatsbeträge Pflegegeld, bei Pflegegrad 3 also 1.198 €, dazu belegte Fahrtkosten oder Verdienstausfall. Während der Vertretung läuft das halbe Pflegegeld weiter, bei Pflegegrad 4 für zwei Wochen 187 €.
Wer einspringt, entscheidet über den Betrag
| Ersatzpflege durch | Erstattung | Grundlage |
|---|---|---|
| Pflegedienst, Betreuungsdienst | nachgewiesene Kosten bis 3.539 € | § 39 Abs. 2 |
| Nachbarn, Freunde, Verwandte ab dem 3. Grad | nachgewiesene Kosten bis 3.539 € | § 39 Abs. 2 |
| Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder, Mitbewohner (beruflich) | bis 3.539 € | § 39 Abs. 3 Satz 1 |
| dieselben, nicht beruflich | 2 × Pflegegeld plus belegte Aufwendungen, zusammen höchstens 3.539 € | § 39 Abs. 3 Satz 2 bis 4 |
Ein Beispiel: Die Tochter vertritt bei Pflegegrad 3 den Vater, der sonst die Mutter pflegt, zwei Wochen lang und setzt 1.500 € an. Weil sie als Angehörige ersten Grades nicht beruflich pflegt, erkennt die Kasse höchstens 1.198 € an, dazu 180 € belegte Fahrtkosten: Erstattet werden 1.378 €, im Topf bleiben 2.161 € für eine spätere Kurzzeitpflege. Bucht dieselbe Familie bei Pflegegrad 4 einen Pflegedienst für 2.000 €, zahlt die Kasse ihn ganz und es bleiben 1.539 €.
Halbes Pflegegeld nicht vergessen
Während der Vertretung zahlt die Kasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter, für bis zu acht Wochen im Jahr (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Damit kann die Familie zum Beispiel die Vertretung durch Angehörige zusätzlich anerkennen. Das Feld „Tage Ersatzpflege“ im Rechner zeigt die Summe.
Kurzzeitpflege aus demselben Topf
Wird ein Platz in einer Einrichtung gebraucht, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, kommt die Kurzzeitpflege aus demselben Jahresbetrag. Was für die Vertretung zu Hause verbraucht ist, fehlt dort. Unterkunft und Verpflegung im Heim zahlt der Jahresbetrag nicht; dafür passt der Entlastungsbetrag.