Investitionskosten: der Teil der Heimrechnung für das Haus
Bau, Ausstattung und Instandhaltung eines Heims zahlen die Bewohner mit, sofern das Land nicht fördert. Warum der Posten so verschieden ist und nie kleiner wird.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Investitionskosten in Ihrem Land
Investitionskosten im Monat
654 €
| im Jahr | 7.848 € |
| Anteil am Eigenanteil (1. Jahr) | 17,8 % |
| Bundesschnitt | 521 € |
Investitionskosten sind der Teil der Heimkosten, mit dem die Einrichtung Bau, Modernisierung, Ausstattung, Miete oder Pacht ihres Gebäudes finanziert. Soweit diese Kosten nicht durch öffentliche Förderung des Landes gedeckt sind, darf das Heim sie den Bewohnern gesondert berechnen (§ 82 Abs. 3 SGB XI); geförderte Heime brauchen dafür die Zustimmung der Landesbehörde. Für die Pflegeinfrastruktur sind die Länder verantwortlich (§ 9 SGB XI), fördern aber sehr unterschiedlich. Entsprechend verschieden ist der Posten: Im Bundesschnitt lag er am 1. Juli 2026 bei 521 € im Monat (vdek), von 332 € in Brandenburg bis 654 € in Nordrhein-Westfalen. Die Pflegekasse bezuschusst Investitionskosten nicht, auch nicht mit dem Leistungszuschlag. Ihr Anteil am Eigenanteil wächst deshalb mit der Zeit, von 15 % im ersten Jahr auf 25 % ab dem vierten. Einige Länder helfen bedürftigen Bewohnern, etwa Nordrhein-Westfalen mit dem Pflegewohngeld.
Investitionskosten je Land
| Land | Juli 2026 | Januar 2026 | Anteil am Eigenanteil 1. Jahr | Anteil ab 4. Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 654 € | 646 € | 18 % | 26 % |
| Bremen | 630 € | 607 € | 17 % | 26 % |
| Saarland | 574 € | 533 € | 16 % | 24 % |
| Schleswig-Holstein | 573 € | 559 € | 18 % | 28 % |
| Hamburg | 572 € | 571 € | 16 % | 26 % |
| Niedersachsen | 568 € | 559 € | 19 % | 30 % |
| Hessen | 528 € | 525 € | 15 % | 25 % |
| Rheinland-Pfalz | 508 € | 506 € | 15 % | 23 % |
| Berlin | 469 € | 466 € | 14 % | 24 % |
| Baden-Württemberg | 463 € | 461 € | 13 % | 21 % |
| Sachsen | 455 € | 452 € | 14 % | 24 % |
| Thüringen | 454 € | 452 € | 14 % | 23 % |
| Bayern | 434 € | 433 € | 13 % | 22 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 371 € | 368 € | 12 % | 21 % |
| Sachsen-Anhalt | 345 € | 335 € | 12 % | 20 % |
| Brandenburg | 332 € | 318 € | 11 % | 18 % |
Zwischen dem teuersten und dem günstigsten Land liegen 322 € im Monat, über vier Jahre 15.456 €. Anders als beim Pflegeanteil, der sich in einem halben Jahr teils um mehr als hundert Euro bewegt hat, sind die Investitionskosten vergleichsweise stabil; im Bundesschnitt stiegen sie zwischen Januar und Juli 2026 um 7 €.
Was das Gesetz erlaubt
Die Länder sind für eine ausreichende pflegerische Infrastruktur zuständig und regeln die Förderung der Einrichtungen selbst (§ 9 SGB XI). Was diese Förderung nicht deckt, darf das Heim den Bewohnern gesondert in Rechnung stellen; bei geförderten Heimen braucht das die Zustimmung der Landesbehörde, nicht geförderte Heime müssen die Berechnung nur mitteilen (§ 82 Abs. 3 und 4 SGB XI). Im Heimvertrag erscheinen die Investitionskosten als eigene Zeile. Steigen sie, gelten die Regeln für Entgelterhöhungen: schriftliche Begründung, und Investitionen nur, soweit sie notwendig und nicht öffentlich gefördert sind (§ 9 WBVG).
Wie lange reicht das Ersparte im Heim?
Vermögen reicht
20 Monate
| Lücke im 1. Monat | 2.170,55 € |
| Schonbetrag, der bleibt | 10.000 € |
Danach kann das Sozialamt Hilfe zur Pflege zahlen.
Warum der Posten mit der Zeit an Gewicht gewinnt
Der Leistungszuschlag der Pflegekasse senkt nur den Pflegeanteil. Im ersten Jahr machen die Investitionskosten deshalb im Bundesschnitt 15 % des Eigenanteils aus, ab dem vierten Jahr 25 %. In Ländern mit hohen Investitionskosten wie Nordrhein-Westfalen oder Bremen ist das noch ausgeprägter. Wer langfristig plant, sollte bei der Heimwahl darum die Investitionskosten über die ganze erwartete Dauer besonders genau vergleichen; im Rechner lassen sie sich über den eigenen EEE und die Rechnung nachvollziehen.
Zwei Heime in derselben Stadt
Ein Rechenbeispiel zeigt, warum die Zeile so wichtig ist. Zwei Heime verlangen denselben Pflegeanteil und dieselbe Unterkunft. Das erste ist ein älteres Haus mit Investitionskosten von 400 € im Monat, das zweite ein Neubau mit 750 €. Im ersten Jahr zahlt die Familie im Neubau 350 € mehr im Monat, im vierten Jahr ebenfalls 350 €, denn der Zuschlag gleicht hier nichts aus. Über vier Jahre sind das 16.800 €. Über die Qualität der Pflege sagt der Betrag dagegen nur wenig aus; er bildet vor allem das Gebäude und seine Finanzierung ab. Ein modernes Einzelzimmer mit eigenem Bad kann diesen Unterschied wert sein, muss es aber nicht.
Gerade für Familien, deren Angehöriger voraussichtlich lange im Heim lebt, ist das der Posten mit der größten Hebelwirkung über die Jahre. Wer zwischen zwei Häusern in gleicher Lage schwankt, sollte deshalb nicht nur auf den Eigenanteil im ersten Monat schauen, sondern auf die Summe über die erwartete Aufenthaltsdauer. Der Pflegeheim-Rechner rechnet mit dem Landesschnitt; mit dem eigenen EEE und der Rechnung des Heims lässt sich der genaue Betrag nachvollziehen.
Hilfe für Bewohner mit wenig Geld
Einige Länder unterstützen bedürftige Bewohner gezielt bei den Investitionskosten. In Nordrhein-Westfalen übernimmt das Pflegewohngeld diesen Teil, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen, ab Pflegegrad 2 bei dauerhafter vollstationärer Pflege (Verbraucherzentrale NRW). Wo es keine solche Leistung gibt, gehören die Investitionskosten zu dem, was das Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege übernimmt, sobald das Vermögen bis auf 10.000 € aufgebraucht ist.
Beim Heimvergleich fragen
- Wie hoch sind die Investitionskosten im Monat, und seit wann gilt der Betrag?
- Ist das Heim nach Landesrecht gefördert, und sind Erhöhungen angekündigt, etwa wegen einer Sanierung?
- Gibt es Unterschiede zwischen Einzel- und Doppelzimmer?
- Kommt in Ihrem Land eine Hilfe zu den Investitionskosten in Betracht, und erfüllt das Heim die Voraussetzungen dafür?
- Wie haben sich die Investitionskosten in den letzten Jahren entwickelt? Eine kurze Antwort des Heims zeigt, ob mit baldigen Erhöhungen zu rechnen ist.