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Entlastungsbetrag: 131 Euro im Monat richtig einsetzen

Das Geld, das am häufigsten liegen bleibt: Es fließt nur gegen Rechnung, und nur für bestimmte Hilfen. Was zählt, was nicht, und wie lange Reste halten.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Entlastungsbetrag: Was übrig ist und wie lange

Rest bis 30. Juni 2027 nutzbar

1.048 €

Anspruch 20261.572 €
erstattet524 €

Danach verfällt der Rest aus 2026 (§ 45b Abs. 1).

Alle Leistungen zu Hause rechnen →

Jede pflegebedürftige Person, die zu Hause lebt, hat Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat, also 1.572 € im Jahr, ab Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI). Ein Antrag ist nicht nötig, aber der Betrag wird nicht überwiesen: Die Pflegekasse erstattet Rechnungen für vier Arten von Hilfen, nämlich Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes (ab Pflegegrad 2 nicht für die Körperpflege) und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen. Was in einem Jahr nicht verbraucht wird, kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden; danach verfällt es. Wer 2026 nur fünf Monate abgerechnet hat, hat noch 917 € bis Ende Juni 2027 offen. Der Entlastungsbetrag wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet und läuft unabhängig vom Umwandlungsanspruch.

Die vier Verwendungen nach § 45b

Bis zu 131 € im Monat, 1.572 € im Jahr (§ 45b SGB XI).
LeistungWas der Entlastungsbetrag zahltEinschränkung
Tages- und NachtpflegeEigenanteile: Verpflegung, Investitionskosten, gegebenenfalls Fahrtenkeine
KurzzeitpflegeUnterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, Pflegeanteil über dem Jahresbetragkeine
Zugelassener PflegedienstBetreuung, Haushaltshilfe, Begleitungab Pflegegrad 2 nicht Körperpflege, Ernährung, Mobilität (Selbstversorgung)
Angebote zur Unterstützung im AlltagBetreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen, Familienentlastende Dienstenur nach Landesrecht anerkannte Anbieter

Der Satz „nicht für die Selbstversorgung“ führt oft zu abgelehnten Rechnungen. Ab Pflegegrad 2 soll die Körperpflege über die Sachleistung laufen; der Entlastungsbetrag ist für alles gedacht, was die Familie entlastet, ohne Grundpflege zu sein: jemand, der zwei Stunden mit dem demenzkranken Vater spazieren geht, die Wohnung putzt oder ihn zur Betreuungsgruppe begleitet. Bei Pflegegrad 1 gilt diese Schranke nicht.

Die Anerkennung nach Landesrecht

Für die vierte Gruppe, die Angebote zur Unterstützung im Alltag, verweist das Bundesrecht auf die Länder (§ 45a SGB XI). Jedes Land hat eine eigene Verordnung, die festlegt, wer anerkannt wird, welche Schulung nötig ist und welche Preise verlangt werden dürfen. Deshalb kann dieselbe Hilfe in einem Land abrechenbar sein und im Nachbarland nicht. Das betrifft besonders die Nachbarschaftshilfe durch Einzelpersonen: Einige Länder erlauben sie nach einem kurzen Kurs, andere verlangen eine Organisation. Außerdem dürfen die Preise der Angebote die Preise vergleichbarer Sachleistungen nicht übersteigen (§ 45b Abs. 4).

Reste aus dem Vorjahr

Der Anspruch entsteht jeden Monat neu, kann aber über das Jahr verteilt genutzt werden. Wer im Frühjahr wenig braucht und im Herbst eine Haushaltshilfe für mehrere Wochen bucht, kann die angesammelten Beträge einsetzen. Was am 31. Dezember übrig ist, darf noch bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerechnet werden. Wer erst im September einen Pflegegrad bekommen hat, sammelt für 2026 nur vier Monate, also 524 €.

Umwandlungsanspruch: Alltagshilfe aus dem Sachleistungstopf

Erstattet über Umwandlung

250 €

höchstens 40 % von796 €
Pflegegeld danach238,02 €
Entlastungsbetrag zusätzlich131 €
Kombination genau rechnen →

Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch nebeneinander

Ab Pflegegrad 2 gibt es einen zweiten Weg, Alltagshilfen zu bezahlen: Bis zu 40 Prozent der ungenutzten Sachleistung lassen sich dafür umwandeln (Umwandlungsanspruch). Beide Wege laufen unabhängig voneinander. Bei Pflegegrad 3 könnte eine Familie also 131 € über den Entlastungsbetrag und bis zu 598,80 € über die Umwandlung abrechnen. Der Preis dafür: Die Umwandlung zählt als genutzte Sachleistung und mindert das Pflegegeld. Wer 400 € umwandelt, behält bei Grad 3 noch 438,95 € Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag dagegen kostet kein Pflegegeld.

Was der Entlastungsbetrag nicht ist

Er ist kein Lohn für pflegende Angehörige und keine Pauschale für Einkäufe oder Taxifahrten ohne Beleg. Er bezahlt nicht die Rechnung eines privaten Haushaltsdienstes ohne Anerkennung, auch wenn dieser seriös arbeitet. Und er ersetzt nicht die Verhinderungspflege, die einen eigenen Topf hat; die Erstattung aus dem Entlastungsbetrag ist aber auch dann möglich, wenn für dieselbe Hilfe Mittel der Verhinderungspflege eingesetzt werden.

Drei Familien, drei Wege

Frau K., Pflegegrad 1, lebt allein. Sie hat kein Pflegegeld. Ein zugelassener Pflegedienst kommt zweimal im Monat für das Duschen und rechnet 131 € direkt mit der Kasse ab. Bei Pflegegrad 1 ist das erlaubt, weil die Einschränkung bei der Körperpflege erst ab Grad 2 gilt.

Herr M., Pflegegrad 3, Demenz. Seine Tochter pflegt und bekommt das Pflegegeld. Zweimal pro Woche geht er in die Tagespflege; den Pflegeanteil zahlt die Kasse aus dem eigenen Topf der Tagespflege, Essen und Investitionskosten von rund 131 € im Monat deckt der Entlastungsbetrag. Das Pflegegeld bleibt voll erhalten.

Ehepaar S., beide Pflegegrad 2. Jeder hat seinen eigenen Entlastungsbetrag. Eine anerkannte Haushaltshilfe kommt einmal pro Woche und stellt jedem die Hälfte in Rechnung. Zusammen stehen dem Haushalt 262 € im Monat zur Verfügung.

In drei Schritten nutzen

  1. Beim Pflegestützpunkt oder der Pflegekasse eine Liste der im Land anerkannten Angebote in der Nähe anfordern.
  2. Mit dem Anbieter klären, ob er direkt mit der Kasse abrechnet (Abtretung) oder ob Sie in Vorleistung gehen.
  3. Belege sammeln, die die Leistungsart nennen, und Reste aus dem Vorjahr vor dem 30. Juni einreichen. Ein kurzer Kalendereintrag im Mai erinnert daran, bevor der Rest des Vorjahres verfällt.

Fragen aus der Praxis

Kann ich mir den Entlastungsbetrag einfach auszahlen lassen?

Nein. Der Betrag ist zweckgebunden und dient nur der Erstattung von Aufwendungen für die vier im Gesetz genannten Leistungsarten (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Ohne Rechnung eines Pflegedienstes, einer Tages- oder Kurzzeitpflege oder eines nach Landesrecht anerkannten Angebots fließt kein Geld. Wer nichts in Anspruch nimmt, verliert den Betrag nach dem 30. Juni des Folgejahres.

Darf eine Nachbarin über den Entlastungsbetrag bezahlt werden?

Nur wenn sie als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach dem Recht Ihres Bundeslandes anerkannt ist. Die Länder regeln die Anerkennung selbst, meist mit einem Pflichtkurs und einer Registrierung; manche lassen Einzelpersonen aus der Nachbarschaft zu, andere nur Dienste und Vereine. Fragen Sie den Pflegestützpunkt oder die Pflegekasse nach den Regeln vor Ort, bevor die Hilfe anfängt.

Wofür darf der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 genutzt werden?

Bei Pflegegrad 1 gibt es die Einschränkung bei der Körperpflege nicht: Ein zugelassener Pflegedienst darf auch beim Waschen und Anziehen helfen und über den Entlastungsbetrag abrechnen. Weil Pflegegrad 1 weder Pflegegeld noch Sachleistung bekommt, ist der Betrag dort die wichtigste laufende Leistung, zusammen mit den Pflegehilfsmitteln.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn meine Mutter ins Pflegeheim zieht?

Der Anspruch besteht nur bei häuslicher Pflege. Mit dem Umzug ins Heim entsteht kein neuer Monatsbetrag mehr. Rechnungen für Leistungen, die vorher zu Hause erbracht wurden, können Sie aber noch einreichen, auch angesammelte Reste aus dem Vorjahr bis zum 30. Juni. Reichen Sie offene Belege deshalb zeitnah nach dem Umzug ein.

Wie rechne ich den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse ab?

Viele Dienste rechnen direkt mit der Kasse ab, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben. Sonst reichen Sie die Rechnung mit einem formlosen Erstattungsantrag ein. Auf dem Beleg muss stehen, für welche der vier Leistungsarten er ist (§ 45b Abs. 2). Sammeln lohnt sich nicht zu lange: Reste aus dem Vorjahr verfallen am 30. Juni.

Werden Essen und Fahrtkosten der Tagespflege über den Entlastungsbetrag bezahlt?

Ja, das ist einer der häufigsten Einsätze. Die Pflegekasse übernimmt in der Tagespflege nur den Pflegeanteil aus dem eigenen Tagespflegetopf; Verpflegung und Investitionskosten zahlt die Familie. Genau diese Eigenanteile darf der Entlastungsbetrag decken, ebenso Unterkunft und Verpflegung bei einer Kurzzeitpflege.

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