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Umwandlungsanspruch: Alltagshilfe aus dem Topf der Sachleistung

Betreuungsgruppe, Haushaltshilfe, Alltagsbegleiterin: Wer den Pflegedienst-Topf nicht ausschöpft, kann einen Teil dafür nutzen. Was das bringt und was es kostet.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Umwandlungsanspruch: Alltagshilfe aus dem Sachleistungstopf

Erstattet über Umwandlung

250 €

höchstens 40 % von796 €
Pflegegeld danach238,02 €
Entlastungsbetrag zusätzlich131 €
Kombination genau rechnen →

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause leben, können bis zu 40 % ihres monatlichen Sachleistungsbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 598,80 € im Monat. Gemeint sind etwa Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Alltagsbegleiter, Helferkreise, familienentlastende Dienste und haushaltsnahe Serviceangebote. Ein vorheriger Antrag ist nicht nötig: Die Kasse erstattet die Kosten gegen Belege. Umwandeln lässt sich nur, was ein Pflegedienst in dem Monat nicht schon über die Sachleistung abgerechnet hat; seine Rechnung geht vor. Im Rahmen der Kombinationsleistung zählt die Erstattung wie genutzte Sachleistung, das Pflegegeld sinkt deshalb anteilig. Bei Pflegegrad 3 kostet jeder umgewandelte Betrag von 100 € rund 40,01 € Pflegegeld. Die Umwandlung läuft unabhängig vom Entlastungsbetrag von 131 €, beide lassen sich nebeneinander nutzen. Wer sie nutzt, für den gelten die Regeln zum Beratungsbesuch entsprechend.

Wie die Umwandlung funktioniert

Die Sachleistung ist ein Monatsbudget für einen zugelassenen Pflegedienst. Nutzt die Familie es nicht vollständig, darf sie einen Teil davon in eine Kostenerstattung für anerkannte Alltagshilfen „umwandeln“ (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Drei Regeln bestimmen, wie viel geht. Erstens die Obergrenze: höchstens 40 % des Sachleistungsbetrags des Grades je Kalendermonat. Zweitens der Vorrang des Pflegedienstes: Seine Vergütung wird zuerst abgerechnet, umgewandelt wird nur, was im Monat übrig bleibt. Drittens die Wirkung auf das Pflegegeld: In der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI zählt die Erstattung als genutzte Sachleistung.

Rechnung des Motors nach §§ 36, 37, 38 und 45a Abs. 4 SGB XI, ohne Pflegedienst im selben Monat.
PflegegradSachleistungumwandelbar höchstensPflegegeld ohne UmwandlungPflegegeld bei voller UmwandlungPflegegeld je 100 € Umwandlung
2796 €318,40 €347 €208,20 €43,59 €
31.497 €598,80 €599 €359,40 €40,01 €
41.859 €743,60 €800 €480,00 €43,03 €
52.299 €919,60 €990 €594,00 €43,06 €

Die letzte Spalte ist die wichtigste. Sie zeigt den Preis der Umwandlung in Pflegegeld. Weil das Pflegegeld bei jedem Grad deutlich kleiner ist als die Sachleistung, bekommt die Familie für jeden umgewandelten Euro mehr Hilfe, als sie an Pflegegeld verliert. Sie tauscht aber frei verfügbares Geld gegen zweckgebundene Erstattung.

Ein Rechenbeispiel bei Pflegegrad 3

Annahmen: Pflegedienst 600 €, anerkannte Alltagshilfe 400 € im Monat. Rechnung des Motors.
nur PflegedienstPflegedienst und Alltagshilfe
Rechnung Pflegedienst600 €600 €
Erstattung Alltagshilfe (Umwandlung)0 €400 €
genutzter Anteil der Sachleistung40,1 %66,8 %
anteiliges Pflegegeld358,92 €198,87 €
Entlastungsbetrag zusätzlich131 €131 €

Die Alltagshilfe für 400 € wird voll erstattet, das Pflegegeld sinkt dafür von 358,92 € auf 198,87 €. Der Entlastungsbetrag bleibt in beiden Fällen unberührt, weil er unabhängig läuft (§ 45b SGB XI). Wer zunächst den Entlastungsbetrag ausschöpft und erst den Rest umwandelt, behält mehr Pflegegeld.

Wie viel Pflegegeld neben dem Pflegedienst bleibt

Pflegegeld im Monat

358,92 €

Sachleistung genutzt40,1 %
volles Pflegegeld599 €
selbst zu zahlen0 €
Kombinationsleistung genau rechnen →

Welche Angebote zählen

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sind nach dem Gesetz Betreuungsangebote, in denen vor allem Ehrenamtliche unter fachlicher Anleitung betreuen, Angebote zur Entlastung von Pflegenden und Angebote zur Entlastung im Alltag, etwa im Haushalt oder bei der Organisation von Hilfen (§ 45a Abs. 1). Das Gesetz nennt Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Helferkreise zur stundenweisen Entlastung, Tagesbetreuung in Kleingruppen, Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer, Agenturen zur Vermittlung von Entlastungsleistungen, familienentlastende Dienste, Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter und haushaltsnahe Serviceangebote. Die Anerkennung regelt jedes Land in einer eigenen Verordnung (§ 45a Abs. 3). Ein privater Reinigungsdienst ohne diese Anerkennung zählt nicht.

Wo findet man anerkannte Anbieter? Die Pflegekasse muss auf Anforderung unverzüglich eine Leistungs- und Preisvergleichsliste für Ihre Region übermitteln, die ausdrücklich auch die Angebote zur Unterstützung im Alltag mit ihren Kosten enthält (§ 7 Abs. 3 SGB XI). Die Landesverbände der Pflegekassen aktualisieren diese Liste einmal im Quartal und veröffentlichen sie auf einer eigenen Internetseite. Fragen Sie die Liste schriftlich an; so lassen sich Stundensätze vergleichen, bevor die erste Rechnung kommt.

Erstattung und Verrechnung

Die Kasse erstattet gegen Belege über die Eigenbelastung, wenn Sie die Mittel beantragen; bei Beihilfeberechtigten trägt die Beihilfestelle ihren Anteil. Ist das Pflegegeld für einen Monat schon überwiesen, bevor die Erstattung bearbeitet wird, kann mehr Pflegegeld geflossen sein, als nach der Umwandlung zusteht. Dann zieht die Kasse den Überschuss von der Erstattung ab, statt Geld zurückzufordern. Reichen Sie Belege deshalb monatlich ein; so bleibt nachvollziehbar, welcher Monat wie abgerechnet wurde.

Beratungsbesuch auch bei Umwandlung

Wer den Umwandlungsanspruch nutzt, für den gelten die Regeln zur Beratung in der eigenen Häuslichkeit entsprechend. Versäumt er einen Besuch, trifft die Kürzung oder der Entzug die Kostenerstattung für die Alltagshilfe, nicht nur das Pflegegeld. Mehr zu Terminen, Video und Fristen beim Beratungseinsatz.

Auf das Jahr gerechnet

Monatsbeträge wirken klein, Jahresbeträge machen die Entscheidung greifbarer. Wandelt eine Familie bei Pflegegrad 3 jeden Monat den vollen Rahmen um und nutzt keinen Pflegedienst, finanziert sie im Jahr Alltagshilfe für 7.185,60 €. Dafür fallen 2.875,20 € Pflegegeld weg. Der Entlastungsbetrag von 1.572 € im Jahr kommt in beiden Fällen dazu. Ob sich der Tausch lohnt, hängt daran, wofür das Pflegegeld bisher gebraucht wurde. Fließt es als Anerkennung an eine Tochter, die selbst pflegt, kostet die Umwandlung sie bares Geld; ist sie dagegen erschöpft und braucht Stunden für sich, kann eine regelmäßige Betreuung mehr wert sein als der Betrag auf dem Konto. Für Angehörige, die weit weg leben, hat die Umwandlung einen weiteren Vorteil: Eine anerkannte Alltagsbegleiterin kommt verlässlich, auch wenn niemand aus der Familie vor Ort ist, und rechnet die Stunden nachvollziehbar ab.

Wann sich die Umwandlung lohnt

  1. Angehörige pflegen selbst, brauchen aber regelmäßige Entlastung durch Betreuung oder Haushaltshilfe, die über den Entlastungsbetrag hinausgeht.
  2. Ein Pflegedienst kommt nur für wenige Einsätze, sodass ein großer Teil der Sachleistung ungenutzt bliebe.
  3. Bei Demenz wird eine Betreuungsgruppe mehrmals pro Woche genutzt, deren Kosten der Entlastungsbetrag allein nicht trägt.
  4. Das Pflegegeld wird für den Lebensunterhalt der pflegenden Person nicht dringend gebraucht.

Weniger sinnvoll ist sie, wenn der Pflegedienst die Sachleistung ohnehin fast ausschöpft. Bei Pflegegrad 2 mit einer Rechnung des Dienstes von 600 € lassen sich von einer Alltagshilfe für 400 € nur noch 196,00 € umwandeln. Die genaue Aufteilung zwischen Dienst, Umwandlung und Pflegegeld zeigt der Rechner zur Kombinationsleistung.

Fragen aus der Praxis

Muss ich den Umwandlungsanspruch vorher bei der Pflegekasse beantragen?

Nein. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass es für die Umwandlung keiner vorherigen Antragstellung bedarf (§ 45a Abs. 4 Satz 3 SGB XI). Sie nutzen das anerkannte Angebot und reichen danach die Belege ein, wenn Sie die Erstattung beantragen. Bei Beihilfeberechtigten erstattet die Beihilfestelle ihren Anteil. Prüfen Sie vor dem ersten Termin nur, ob der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist.

Welche Angebote dürfen über den Umwandlungsanspruch abgerechnet werden?

Nur Angebote zur Unterstützung im Alltag, die nach dem Recht Ihres Bundeslandes anerkannt sind. Das Gesetz nennt drei Arten: Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung von Pflegenden und Angebote zur Entlastung im Alltag, etwa im Haushalt. Als Beispiele führt es Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Helferkreise, Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter, familienentlastende Dienste und Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen an.

Wie viel Pflegegeld kostet jeder umgewandelte Euro?

Das hängt vom Verhältnis zwischen Pflegegeld und Sachleistung des Grades ab, weil die Erstattung wie genutzte Sachleistung zählt. Bei Pflegegrad 2 kosten 100 € Umwandlung 43,59 € Pflegegeld, bei Pflegegrad 5 43,06 €. Unter dem Strich bleibt also immer mehr Hilfe, als Pflegegeld wegfällt, aber das Geld auf dem Konto wird weniger. Die Tabelle auf dieser Seite zeigt alle Grade.

Kann ich Entlastungsbetrag und Umwandlung für dieselbe Haushaltshilfe nutzen?

Ja, beide Leistungen laufen nach dem Gesetz unabhängig voneinander (§ 45a Abs. 4 letzter Satz). Eine anerkannte Haushaltshilfe kann also einen Teil ihrer Stunden über den Entlastungsbetrag von 131 € und einen weiteren Teil über die Umwandlung abrechnen. Dieselbe Rechnung wird aber nur einmal erstattet. Sinnvoll ist meist, zuerst den Entlastungsbetrag zu nutzen, weil er das Pflegegeld nicht mindert.

Was passiert, wenn das Pflegegeld für den Monat schon überwiesen wurde?

Dann verrechnet die Kasse. Ist für den Monat bereits mehr Pflegegeld ausgezahlt worden, als nach Abzug der Umwandlung zusteht, wird der Erstattungsbetrag insoweit mit dem schon gezahlten Pflegegeld verrechnet (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Sie bekommen also weniger erstattet, müssen aber nichts aktiv zurückzahlen. Planen Sie das ein, wenn Belege für mehrere Monate auf einmal eingereicht werden.

Lohnt sich die Umwandlung, wenn ein Pflegedienst die Sachleistung schon fast ausschöpft?

Kaum. Die Vergütung des Pflegedienstes wird vorrangig abgerechnet, umgewandelt werden kann nur der Teil, der im Monat nicht als Sachleistung bezogen wurde. Rechnet der Dienst bei Pflegegrad 2 schon 600 € ab, bleiben von einer Alltagshilfe für 400 € nur 196,00 € erstattungsfähig. Für den Rest bleibt der Entlastungsbetrag.

Gibt es den Umwandlungsanspruch auch bei Pflegegrad 1?

Nein. Der Anspruch setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus, weil er aus dem Sachleistungsbetrag nach § 36 gespeist wird, den es bei Pflegegrad 1 nicht gibt. Für anerkannte Alltagshilfen steht bei Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat bereit, der dort auch für die Körperpflege durch einen zugelassenen Pflegedienst eingesetzt werden darf.

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Herausgeber von Pflegerechnern: Pflegegrad, Leistungen der Pflegekasse, Heimkosten

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