Aktualisiert am

Pflegegrad für Kinder: wie eingestuft wird und was Eltern zusteht

Ein Kind wird nicht an Erwachsenen gemessen, sondern an gesunden Kindern seines Alters: die Regeln der Einstufung, die Sonderregel für Babys und die Rechte der Eltern.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Pflegegrad für ein Kind: die Sonderregel bis 18 Monate

Pflegegrad

3

nach der Regel für Erwachsene2
Pflegegeld599 €

Bis 18 Monate eine Stufe höher (§ 15 Abs. 7 SGB XI).

Pflegegrad-Rechner öffnen →

Auch Kinder können einen Pflegegrad bekommen, vom Säuglingsalter an. Maßstab ist nach § 15 Abs. 6 SGB XI der Vergleich mit einem altersentsprechend entwickelten Kind: Gezählt wird nur die Hilfe, die über das hinausgeht, was jedes Kind dieses Alters braucht. Bis zum 11. Geburtstag gelten dafür Alterstabellen der Begutachtungs-Richtlinien, danach die Punkte für Erwachsene. Für Kinder bis 18 Monate gilt eine Sonderregel (§ 15 Abs. 7): Bewertet werden nur Verhalten, der Umgang mit Krankheit und Therapie und gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme, die pauschal 20 Punkte bringen, und das Kind kommt mit denselben Punkten einen Grad höher als ein älteres. Im Rechenbeispiel erreicht ein Säugling mit Ernährungsproblemen 45,00 Punkte und Pflegegrad 3, nach der regulären Tabelle wäre es Grad 2. Das Pflegegeld von 599 € bei Grad 3 empfangen die Eltern für das Kind. Bei einem Kind mit Behinderungen nimmt es ihnen nicht den Pflege-Pauschbetrag von 1.100 €, und wer mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt, erwirbt Rentenansprüche.

Der Maßstab: ein gesundes Kind im selben Alter

Ein Zweijähriger kann sich nicht allein anziehen, und eine Vierjährige geht nicht allein zum Arzt. Das ist keine Pflegebedürftigkeit, sondern Kindheit. Das Gesetz misst deshalb nicht am Erwachsenen, sondern vergleicht die Selbständigkeit und die Fähigkeiten des Kindes mit denen altersentsprechend entwickelter Kinder (§ 15 Abs. 6 SGB XI). Gezählt wird nur der Mehrbedarf: die Hilfe, die ein gesundes Kind im selben Alter nicht bräuchte.

Für die praktische Bewertung enthalten die Begutachtungs-Richtlinien Tabellen, die für jedes Kriterium der Module 1, 2, 4 und 6 festhalten, ab welchem Alter Kinder üblicherweise selbständig sind. Kriterien, bei denen auch ein gesundes Kind in diesem Alter noch unselbständig ist, werden nicht bewertet. Diese Tabellen reichen bis zum vollendeten 11. Lebensjahr; danach gilt die Punktesystematik für Erwachsene, wobei bis 18 Jahre ein eigenes Formular für Kinder genutzt wird. Anleitung und Aufforderung, die jeder Teenager in der Pubertät braucht, zählen dabei nicht.

Zwei Module kennen keine Altersgrenzen und werden bei jedem Kind voll bewertet: Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) und Modul 5 (Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen). Gerade Modul 5 ist bei chronisch kranken Kindern oft entscheidend. Dort zählen das Blutzuckermessen und Insulinspritzen, Inhalationen und Absaugen, Übungen aus Krankengymnastik, Logopädie oder Atemtherapie, die Eltern zu Hause anleiten, und die Begleitung zu Ärzten, Therapeuten und ausdrücklich auch zur Frühförderung (Anlage 1, Modul 5).

Bis 18 Monate: eigene Regeln und ein Grad mehr

Säuglinge sind in allen Bereichen von Natur aus unselbständig. Ohne Sonderregel könnten sie kaum einen Pflegegrad erreichen und müssten wegen der schnellen Entwicklung ständig neu begutachtet werden. Deshalb gilt für Kinder bis 18 Monate: Bewertet werden nur Modul 3 und Modul 5. An die Stelle der Selbstversorgung tritt eine einzige Frage, nämlich ob gravierende Probleme bei der Nahrungsaufnahme bestehen, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf auslösen. Wird sie bejaht, gibt es pauschal 20 Einzelpunkte im Modul Selbstversorgung. Außerdem wird stets geprüft, ob beide Arme und beide Beine gebrauchsunfähig sind, weil das unabhängig vom Alter eine besondere Bedarfslage begründet.

Mit den so ermittelten Punkten kommt das Kind einen Grad höher als ein älteres Kind oder ein Erwachsener (§ 15 Abs. 7 SGB XI):

Einstufung nach § 15 Abs. 3 und Abs. 7 SGB XI; Pflegegeld 2026 nach § 37 SGB XI.
GesamtpunkteGrad ab 18 Monaten und für ErwachseneGrad bis 18 MonatePflegegeld bis 18 Monate
12,5 bis unter 27,012347 €
27,0 bis unter 47,523599 €
47,5 bis unter 70,034800 €
70,0 bis unter 90,045990 €
90,0 bis 10055990 €

Nach den Begutachtungs-Richtlinien bleibt das Kind in diesem Grad bis zum Ende des 18. Lebensmonats, ohne erneut begutachtet zu werden, solange die Eltern keine Höherstufung beantragen und keine Wiederholung fachlich nötig ist, etwa weil eine Operation den Bedarf voraussichtlich deutlich ändert. Danach erfolgt die reguläre Einstufung nach § 15 Abs. 3, ohne dass es dafür einer neuen Begutachtung bedarf. Für die Familie bedeutet das: Die Höhe der Leistungen kann sich ändern, sobald das Kind 18 Monate alt ist. Achten Sie auf den Bescheid und prüfen Sie, ob die Bewertung zur Entwicklung Ihres Kindes passt.

Zwei Rechenbeispiele

Ein Säugling mit einer chronischen Lungenerkrankung bekommt viermal täglich Medikamente und Inhalationen und wird je einmal pro Woche zur Physiotherapie und zur Frühförderung gebracht. Das ergibt in Modul 5 4 Einzelpunkte und 15,00 gewichtete Punkte. Ein zweites Kind hat dieselben Therapien, trinkt aber so schlecht, dass jede Mahlzeit lange dauert und eng überwacht werden muss: Die Frage nach gravierenden Problemen bei der Nahrungsaufnahme wird bejaht.

Berechnet mit dem Begutachtungsinstrument nach § 15 Abs. 7 SGB XI und Anlage 1 und 2.
Baby 1: Therapie, keine ErnährungsproblemeBaby 2: zusätzlich Ernährungsprobleme
Modul 5 gewichtet15,0015,00
Selbstversorgung (Nahrungsaufnahme) gewichtet0,0030,00
Gesamtpunkte15,0045,00
Pflegegrad bis 18 Monate23
Grad nach der regulären Tabelle12
Pflegegeld bis 18 Monate347 €599 €

Die Ernährungsfrage wiegt schwer: Die pauschalen 20 Einzelpunkte heben die Selbstversorgung in den Bereich mit 30,00 gewichteten Punkten und das zweite Baby auf Pflegegrad 3. Den eigenen Fall prüfen Sie im Rechner oben: Gesamtpunkte eintragen und angeben, ob das Kind jünger als 18 Monate ist. Für ältere Kinder geht der Pflegegrad-Rechner die Kriterien einzeln durch; denken Sie dabei an den Vergleich mit gesunden Gleichaltrigen.

Die Begutachtung eines Kindes

Den Antrag stellen die Eltern formlos bei der Pflegekasse, wie unter Pflegegrad beantragen beschrieben. Kinder begutachten in der Regel besonders geschulte Gutachterinnen und Gutachter mit einer Qualifikation in der Kinderkrankenpflege oder als Kinderärztin oder Kinderarzt (§ 18a Abs. 10 SGB XI). Ein Telefoninterview ist bei Kindern ausgeschlossen (§ 142a SGB XI). Die Gutachterin erhebt eine ausführliche kindbezogene Vorgeschichte und macht sich ein eigenes Bild. Legen Sie Berichte der Kinderklinik und des Kinderarztes, Therapie- und Förderpläne, den Medikamentenplan und ein Pflegetagebuch bereit, in dem Sie besonders das festhalten, was über den Alltag eines gesunden Kindes hinausgeht: nächtliches Absaugen, Sondieren, das Überwachen von Anfällen, die Fahrten zur Therapie.

Geld, Steuer und Rente für die Eltern

Pflegegeld nach § 37 SGB XI; Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG für eine Pflegeperson; Rente bei reinem Pflegegeld nach § 166 Abs. 2 SGB VI.
PflegegradPflegegeld im MonatPflegegeld im JahrPflege-Pauschbetrag im JahrMonatsrente je Pflegejahr
2347 €4.164 €600 €10,49 €
3599 €7.188 €1.100 €16,71 €
4800 €9.600 €1.800 €27,19 €
5990 €11.880 €1.800 €38,85 €

Pflegegeld. Es steht dem Kind zu, die Eltern empfangen es (§ 37 SGB XI). Wie die Familie es verwendet, entscheidet sie selbst. Bei Bürgergeld, Wohngeld oder anderen Sozialleistungen bleibt es als Einkommen unberücksichtigt (§ 13 Abs. 5 SGB XI). Den Rest der Leistungen zu Hause, etwa den Entlastungsbetrag, beschreibt die Seite zum Pflegegeld.

Pflege-Pauschbetrag. Wer Geld für die Pflege bekommt, verliert normalerweise den Pauschbetrag. Für Eltern macht das Gesetz eine Ausnahme: Das Pflegegeld, das sie für ihr Kind mit Behinderungen empfangen, gilt unabhängig von seiner Verwendung nicht als Einnahme (§ 33b Abs. 6 Satz 2 EStG). Eltern können also beides haben. Pflegen beide, wird der Betrag nach der Zahl der Pflegepersonen geteilt, bei Grad 3 je 550 €. Maßgeblich ist der höchste Grad, der im Kalenderjahr festgestellt war, und in der Steuererklärung muss die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes stehen. Mehr unter Pflege-Pauschbetrag.

Rente. Ein Elternteil, der das Kind ab Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegt und daneben höchstens 30 Stunden arbeitet, ist in der Rentenversicherung pflichtversichert; die Pflegekasse zahlt die Beiträge (§ 3 SGB VI). Bei Grad 3 und reinem Pflegegeld bringt ein Jahr 16,71 € Monatsrente. Teilen sich beide Eltern die Pflege je zur Hälfte, wird die Beitragsgrundlage nach dem Anteil aufgeteilt (§ 166 Abs. 2 SGB VI), und jeder erwirbt 8,35 €. Über Jahre gerechnet zeigt das der Rentenrechner für pflegende Angehörige.

Pflege-Pauschbetrag: was er an Steuer spart

Steuerersparnis im Jahr

330 €

Pauschbetrag voll1.100 €
Ihr Anteil1.100 €

Nur wenn Sie für die Pflege kein Geld erhalten (§ 33b Abs. 6 EStG).

Rente aus der Pflege rechnen →

Wenn die Familie international lebt

Für den Anspruch muss die versicherte Person in den letzten 10 Jahren vor dem Antrag mindestens 2 Jahre in der Pflegeversicherung gewesen sein. Bei Kindern genügt es, wenn ein Elternteil diese Vorversicherungszeit erfüllt (§ 33 Abs. 2 SGB XI). Reist die Familie in ein Land der EU, des EWR oder in die Schweiz, läuft das Pflegegeld weiter; außerhalb davon ruht es nach 8 Wochen im Kalenderjahr (§ 34 SGB XI). Beim Pflege-Pauschbetrag kommt es dagegen darauf an, dass die Pflege in einer Wohnung in der EU oder im EWR stattfindet.

Fragen aus der Praxis

Ab welchem Alter kann ein Kind einen Pflegegrad bekommen?

Eine Untergrenze gibt es nicht. Auch ein Neugeborenes kann einen Pflegegrad erhalten, wenn der besondere Hilfebedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht, etwa bei einem schweren Herzfehler oder einer Stoffwechselerkrankung. Für die ersten 18 Lebensmonate gelten eigene Regeln, weil Säuglinge von Natur aus unselbständig sind. Den Antrag stellen die Eltern als gesetzliche Vertreter formlos bei der Pflegekasse, bei der das Kind versichert ist.

Was passiert mit dem Pflegegrad, wenn das Kind 18 Monate alt wird?

Nach den Begutachtungs-Richtlinien bleibt ein Kind bis dahin ohne weitere Begutachtung in seinem Grad, außer die Eltern beantragen eine Höherstufung oder eine Wiederholung ist fachlich nötig, etwa nach einer erfolgreichen Herzoperation. Danach wird es nach der regulären Tabelle des § 15 Abs. 3 SGB XI eingestuft, ohne dass es dafür einer neuen Begutachtung bedarf. Prüfen Sie den neuen Bescheid genau; ein Widerspruch ist möglich.

Wer erhält das Pflegegeld für ein pflegebedürftiges Kind?

Der Anspruch steht dem Kind als versicherter Person zu; beantragt und empfangen wird das Geld von den Eltern als gesetzlichen Vertretern. Bei Pflegegrad 2 sind es 347 € im Monat, bei Grad 3 599 €. Über die Verwendung muss die Familie keine Belege führen. Leistungen der Pflegeversicherung zählen bei anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld nicht als Einkommen (§ 13 Abs. 5 SGB XI).

Dürfen Eltern trotz Pflegegeld den Pflege-Pauschbetrag geltend machen?

Ja. Wer Geld für die Pflege erhält, verliert den Pauschbetrag normalerweise; das Pflegegeld, das Eltern eines Kindes mit Behinderungen für dieses Kind empfangen, zählt aber ausdrücklich nicht dazu (§ 33b Abs. 6 Satz 2 EStG). Bei Grad 3 sind es 1.100 € im Jahr. Pflegen beide Eltern, wird geteilt: je 550 €. Voraussetzung ist die persönliche Pflege in einer Wohnung in der EU oder im EWR.

Bekommen Eltern Rentenpunkte, wenn sie ihr Kind pflegen?

Ja, ab Pflegegrad 2, wenn ein Elternteil mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist (§ 3 SGB VI). Bei Grad 3 und reinem Pflegegeld bringt ein Jahr 0,3929 Entgeltpunkte, nach heutigem Rentenwert 16,71 € Monatsrente. Pflegen beide Eltern je zur Hälfte, wird der Beitrag geteilt, jeder erhält dann 8,35 €.

Wer begutachtet ein Kind und darf das am Telefon geschehen?

Kinder begutachten in der Regel besonders geschulte Gutachterinnen und Gutachter mit Ausbildung in der Kinderkrankenpflege oder Kinderärzte (§ 18a Abs. 10 SGB XI). Ein Telefoninterview ist bei Kindern ausgeschlossen (§ 142a SGB XI); die Begutachtungs-Richtlinien lassen es erst bei einer Höherstufung ab dem vollendeten 14. Lebensjahr mit Unterstützungsperson zu. Halten Sie Berichte von Kinderklinik, Therapeuten und Frühförderung bereit.

Weiter mit

Gesetze und Daten

Verfasst von

Herausgeber von Pflegerechnern: Pflegegrad, Leistungen der Pflegekasse, Heimkosten

Aktualisiert am · Redaktionsgrundsätze · Kontakt

Beträge 2026, nachgelesen am