Eigenanteil im Pflegeheim: die Rechnung Zeile für Zeile
Was auf der Heimrechnung steht, warum der Betrag für jeden Pflegegrad gleich ist und wie Sie mit Ihrem Heimvertrag selbst nachrechnen.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Eigenanteil aus Ihrem Heimvertrag nachrechnen
Eigenanteil im Monat
3.375 €
| Leistungszuschlag | 15 % = 315 € |
| EEE nach Zuschlag | 1.785 € |
Der Eigenanteil im Pflegeheim ist der Teil der monatlichen Heimkosten, den die Bewohnerin selbst zahlt, nachdem die Pflegekasse ihren Betrag nach § 43 SGB XI und den Leistungszuschlag nach § 43c übernommen hat. Er besteht aus drei Teilen. Erstens dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für Pflege, Betreuung und Behandlungspflege, einschließlich der Umlage für die Pflegeausbildung; er ist im selben Heim für alle Grade von 2 bis 5 gleich hoch (§ 84 Abs. 2 SGB XI). Zweitens Unterkunft und Verpflegung. Drittens den Investitionskosten für Gebäude und Ausstattung. Im Bundesschnitt waren das am 1. Juli 2026 2.088 €, 1.068 € und 521 €, zusammen vor Zuschlag 3.677 € (vdek). Nur der EEE wird bezuschusst: im ersten Jahr mit 15 Prozent, so dass 3.364 € bleiben. Erhöht das Heim seine Preise, muss es das schriftlich begründen; der neue Betrag gilt frühestens 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung (§ 9 WBVG).
Eine Heimrechnung im Bundesschnitt
| Zeile | Betrag | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Pflegesatz für die Pflege (Grad 3, Beispiel) | EEE + 1.319 € | Kasse und Bewohner |
| davon Leistung der Pflegekasse (§ 43) | 1.319 € | Pflegekasse |
| einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) | 2.088 € | Bewohner, abzüglich Zuschlag |
| darin Ausbildungsumlage | 150 € | Bewohner (Teil des EEE) |
| Leistungszuschlag im 1. Jahr (15 %) | minus 313 € | Pflegekasse |
| Unterkunft und Verpflegung | 1.068 € | Bewohner |
| Investitionskosten | 521 € | Bewohner, Ausnahmen nach Landesrecht |
| Eigenanteil | 3.364 € | Bewohner |
Die Pflegekasse zahlt also zweimal: einen festen Betrag je Grad und den Zuschlag auf den EEE. Beides fließt direkt an das Heim, die Bewohnerin sieht auf ihrer Rechnung nur noch den Rest. Seit dem 1. Juli 2026 berechnet die Kasse den Zuschlag selbst, auf Grundlage der Angaben des Heims (§ 43c SGB XI).
Warum der EEE für alle Grade gleich ist
Früher stieg der Eigenanteil mit dem Pflegegrad, und Familien zögerten, einen höheren Grad zu beantragen. Seit 2017 schreibt das Gesetz vor, dass jedes Heim für die Grade 2 bis 5 einen einheitlichen Eigenanteil bildet (§ 84 Abs. 2 SGB XI). Der Pflegesatz selbst steigt mit dem Grad, aber der Mehrbetrag wird vollständig von der Kasse getragen, weil ihr Leistungsbetrag nach § 43 entsprechend höher ist. Für die Familie gilt deshalb: Eine Höherstufung im Heim kostet nichts, und sie bringt auch nichts außer einer genaueren Einstufung, die etwa für Hilfsmittel wichtig sein kann.
Selbst nachrechnen
Mit dem Heimvertrag lässt sich der Eigenanteil leicht prüfen: EEE mal (1 minus Zuschlagssatz), plus Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Ein Beispiel: Ein Heim mit 2.300 € EEE, im 14. Aufenthaltsmonat. Der Zuschlag beträgt dann 30 %, also 690 €; vom EEE bleiben 1.610 €. Der Rechner unten nimmt die übrigen Posten aus Ihrer Rechnung.
Wann der Zuschlag das nächste Mal steigt
Ersparnis ab nächster Stufe
313,20 €
| Zuschlag jetzt | 15 % |
| nächste Stufe in | 2 Monaten |
Fünf Fehler, die auf Heimrechnungen vorkommen
- Zuschlag nach dem falschen Monat. Der Zuschlag richtet sich nach den Monaten, in denen die Bewohnerin Leistungen der vollstationären Pflege bezog, angebrochene Monate eingerechnet. Ein Wechsel des Heims setzt die Zählung nicht zurück. Prüfen Sie nach dem 12., 24. und 36. Monat, ob der neue Satz angewendet wurde.
- Kurzzeitpflege vor dem Einzug nicht mitgezählt. Monate in der Kurzzeitpflege zählen nicht als vollstationäre Dauerpflege nach § 43; der Zuschlag beginnt mit dem Dauerplatz. Wer aber direkt im selben Haus bleibt, sollte das Datum des Wechsels auf der Rechnung kontrollieren.
- Erhöhung ohne ausreichende Begründung. Fehlt die Gegenüberstellung von alten und neuen Beträgen, ist das höhere Entgelt noch nicht geschuldet.
- Zusatzleistungen ohne Vereinbarung. Was nicht im Vertrag steht, darf das Heim nicht einfach berechnen.
- Abwesenheit falsch abgerechnet. Bei Krankenhausaufenthalten gelten Abschläge nach dem Rahmenvertrag des Landes; fragen Sie nach, wenn die Rechnung im Monat einer Klinikwoche unverändert bleibt.
Unterkunft und Verpflegung
Dieser Teil deckt Zimmer, Reinigung, Wäsche und Mahlzeiten. Er wird nie bezuschusst, auch nicht nach Jahren. Zwischen den Ländern liegen hier mehr als 400 € im Monat: Nordrhein-Westfalen ist am teuersten, Niedersachsen am günstigsten. Der Betrag hängt auch vom Zimmer ab; ein Einzelzimmer kostet in vielen Häusern einen Zuschlag. Bei einem längeren Krankenhausaufenthalt oder Urlaub muss das Heim Abwesenheitsregeln anwenden, die im Rahmenvertrag des Landes stehen.
Investitionskosten
Mit den Investitionskosten finanziert das Heim Bau, Modernisierung und Instandhaltung. Eigentlich sollen die Länder die Pflegeinfrastruktur fördern; wo sie es wenig tun, landen die Kosten bei den Bewohnern. Einige Länder zahlen bedürftigen Bewohnern eine Hilfe zu diesen Kosten, etwa das Pflegewohngeld in Nordrhein-Westfalen. Erhöhungen wegen Investitionen sind übrigens nur zulässig, soweit sie notwendig und nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind (§ 9 Abs. 1 WBVG).
Wenn der Eigenanteil nicht bezahlt werden kann
Reichen Rente und Erspartes nicht, wird das Vermögen bis auf 10.000 € eingesetzt; danach übernimmt das Sozialamt die Lücke als Hilfe zur Pflege. Kinder zahlen erst ab einem eigenen Jahreseinkommen von 100.000 € mit. Wer was in welcher Reihenfolge trägt, steht unter Pflegeheim: wer zahlt.