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Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen: was 2026 selbst zu zahlen ist

In NRW wiegt nicht die Pflege am schwersten, sondern Wohnen, Essen und Gebäude. Das hat Folgen für langjährige Bewohner und für das Pflegewohngeld.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

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Eigenanteil pro Monat, Nordrhein-Westfalen

3.671 €

im 1. Aufenthaltsmonat, Zuschlag 15 %

Pflege (EEE) nach Zuschlag1.686 €
Unterkunft und Verpflegung1.331 €
Investitionskosten654 €
Pflegekasse zahlt ans Heim1.616 €
Monatliche Lücke nach Rente2.071 €
Ersparnis reicht bis zum Schonbetrag15 Monate
Eigenanteile der nächsten 36 Monate120.242 €
Nach Aufenthaltsjahr
1. Jahr (15 %)3.671 €
2. Jahr (30 %)3.373 €
3. Jahr (50 %)2.977 €
4. Jahr (75 %)2.481 €
Rechenweg Schritt für Schritt
  1. vdek-Durchschnitt Nordrhein-Westfalen am 1. Juli 2026: EEE 1.983 € (davon Ausbildung 173 €), Unterkunft und Verpflegung 1.331 €, Investitionskosten 654 €.
  2. Aufenthaltsmonat 1: Leistungszuschlag 15 % auf den EEE = 297,45 € (§ 43c).
  3. Eigenanteil = 1.685,55 € + 1.331 € + 654 € = 3.670,55 €.

Schätzung mit den Beträgen des SGB XI für 2026. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihrer Pflegekasse. So rechnen wir

Nordrhein-Westfalen hat am 1. Juli 2026 mit 1.331 € die höchsten Kosten für Unterkunft und Verpflegung aller Länder und mit 654 € auch die höchsten Investitionskosten, so der vdek. Der Pflegeanteil (EEE) liegt dagegen mit 1.983 € unter dem Bundesschnitt von 2.088 €. Im ersten Aufenthaltsjahr zahlen Bewohner im Schnitt 3.671 € im Monat, Platz 3 unter den 16 Ländern. Weil der Leistungszuschlag der Pflegekasse nur den Pflegeanteil senkt, fällt der Eigenanteil in NRW langsamer als anderswo: im zweiten Jahr 3.373 €, im dritten 2.977 € und ab dem vierten 2.481 €. Damit ist NRW ab dem vierten Jahr das Land mit dem höchsten Eigenanteil (Rang 1). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten machen zusammen 1.985 € aus und werden nie bezuschusst. Für die Investitionskosten gibt es in NRW aber das Pflegewohngeld nach dem Alten- und Pflegegesetz, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen.

NRW im Zahlenvergleich

vdek, Durchschnitt der Heime in Nordrhein-Westfalen.
BestandteilNRW Juli 2026NRW Januar 2026Bund Juli 2026
Pflegeanteil (EEE) vor Zuschlag1.983 €1.916 €2.088 €
Unterkunft und Verpflegung1.331 €1.307 €1.068 €
Investitionskosten654 €646 €521 €
Eigenanteil im 1. Jahr3.671 €3.582 €3.364 €
Eigenanteil ab dem 4. Jahr2.481 €2.432 €2.111 €

Seit Januar ist der Eigenanteil im ersten Jahr um 89 € gestiegen, vor allem durch den Pflegeanteil (67 € mehr). Die Investitionskosten haben sich kaum bewegt. Wer langfristig plant, sollte trotzdem mit den festen Posten rechnen: Sie machen nach drei Jahren mehr als drei Viertel des Eigenanteils aus.

Pflegewohngeld prüfen, bevor das Ersparte aufgebraucht ist

Das Pflegewohngeld ist eine Besonderheit von NRW (Verbraucherzentrale NRW). Es deckt die Investitionskosten, die in NRW im Schnitt 654 € im Monat betragen, sobald das Vermögen unter 10.000 € liegt und das Einkommen nicht reicht. Wer die Reichweite des Ersparten im Rechner oben prüft, sieht, ab welchem Monat sich der Antrag lohnt; danach kann die Hilfe zur Pflege die restliche Lücke schließen.

Fragen aus der Praxis

Was ist das Pflegewohngeld in NRW?

Eine Leistung des Landes nach § 14 APG NRW, die die Investitionskosten im Pflegeheim übernimmt, wenn Einkommen und Vermögen dafür nicht reichen. Es gilt ab Pflegegrad 2 bei dauerhafter vollstationärer Pflege, nicht in der Kurzzeitpflege. Der Schonbetrag beim Vermögen liegt bei 10.000 € für eine Person und 15.000 € für Paare; das Geld geht direkt an das Heim.

Warum sinkt der Eigenanteil in NRW mit den Jahren so wenig?

Weil der Zuschlag nach § 43c SGB XI nur auf den Pflegeanteil wirkt. In NRW ist dieser vergleichsweise niedrig, während Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten mit zusammen 1.985 € hoch sind. Vom ersten bis zum vierten Jahr sinkt der Eigenanteil deshalb nur um 1.190 €, in Bayern um 1.311 €.

Wo stelle ich den Antrag auf Pflegewohngeld?

Beim örtlichen Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, mit Nachweisen zu Einkommen und Vermögen. Das Heim kann den Antrag stellen, aber nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Fragen Sie vor dem Einzug, ob die Einrichtung förderfähig ist; nur dann wird gezahlt. Übersteigt die Lücke die Investitionskosten, kommt zusätzlich Hilfe zur Pflege in Betracht.

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Herausgeber von Pflegerechnern: Pflegegrad, Leistungen der Pflegekasse, Heimkosten

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