Aktualisiert am

Pflegeheim in Niedersachsen: zweitgünstigstes Land im ersten Jahr

Niedersachsen liegt beim Heim-Eigenanteil fast ganz unten. Wo das Land spart, wo nicht, und was fünf Jahre im Heim zusammen kosten.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

0 = Einzug jetzt

leer = Landesschnitt

Eigenanteil pro Monat, Niedersachsen

3.008 €

im 1. Aufenthaltsmonat, Zuschlag 15 %

Pflege (EEE) nach Zuschlag1.583 €
Unterkunft und Verpflegung857 €
Investitionskosten568 €
Pflegekasse zahlt ans Heim1.598 €
Monatliche Lücke nach Rente1.408 €
Ersparnis reicht bis zum Schonbetrag24 Monate
Eigenanteile der nächsten 36 Monate97.105 €
Nach Aufenthaltsjahr
1. Jahr (15 %)3.008 €
2. Jahr (30 %)2.728 €
3. Jahr (50 %)2.356 €
4. Jahr (75 %)1.891 €
Rechenweg Schritt für Schritt
  1. vdek-Durchschnitt Niedersachsen am 1. Juli 2026: EEE 1.862 € (davon Ausbildung 136 €), Unterkunft und Verpflegung 857 €, Investitionskosten 568 €.
  2. Aufenthaltsmonat 1: Leistungszuschlag 15 % auf den EEE = 279,30 € (§ 43c).
  3. Eigenanteil = 1.582,70 € + 857 € + 568 € = 3.007,70 €.

Schätzung mit den Beträgen des SGB XI für 2026. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihrer Pflegekasse. So rechnen wir

Wer in Niedersachsen ins Pflegeheim zieht, zahlt am 1. Juli 2026 im ersten Jahr durchschnittlich 3.008 € im Monat selbst; nur in Sachsen-Anhalt ist es weniger (vdek, Platz 15 von 16). Der wichtigste Grund sind Unterkunft und Verpflegung: Mit 857 € sind sie die günstigsten aller Länder, 211 € unter dem Bund. Auch der Pflegeanteil liegt mit 1.862 € vor dem Zuschlag deutlich unter dem Durchschnitt. Eine Ausnahme bilden die Investitionskosten: 568 € im Monat, mehr als im Bundesschnitt von 521 €; sie machen 19 % des Eigenanteils im ersten Jahr aus. Mit dem steigenden Leistungszuschlag sinkt der Eigenanteil ab dem vierten Jahr auf 1.891 €. Fünf Jahre im Heim kosten im Schnitt zusammen 142.477 €. Gegenüber dem Stadtstaat Bremen, den Niedersachsen umschließt, spart ein Platz im ersten Jahr 753 € im Monat. Seit Januar ist der Eigenanteil um 105 € gestiegen.

Niedersachsen, Bremen und der Bund

vdek, 1. Juli 2026.
NiedersachsenBremenBund
Pflegeanteil (EEE)1.862 €2.296 €2.088 €
Unterkunft und Verpflegung857 €1.179 €1.068 €
Investitionskosten568 €630 €521 €
1. Jahr3.008 €3.761 €3.364 €
ab 4. Jahr1.891 €2.383 €2.111 €

Im Vergleich mit Bremen spart Niedersachsen bei allen drei Bestandteilen, am meisten bei Unterkunft und Verpflegung. Bei den Investitionskosten bleibt der Abstand kleiner, weil sie in Niedersachsen über dem Bund liegen. Für Bremer Familien, die einen Platz im Umland suchen, ergibt sich daraus ein messbarer Vorteil, der sich mit der Aufenthaltsdauer nur wenig verringert.

Investitionskosten nicht unterschätzen

Die Investitionskosten von 568 € werden in Niedersachsen nie bezuschusst und bleiben über die ganze Aufenthaltsdauer gleich. Ab dem vierten Jahr machen sie fast ein Drittel des Eigenanteils aus. Beim Vergleich zweier Heime lohnt deshalb die Frage, wie hoch dieser Posten im einzelnen Haus ist; neue Gebäude liegen oft deutlich darüber. Mehr dazu unter Investitionskosten; wer am Ende zahlt, wenn das Geld nicht reicht, steht unter Pflegeheim: wer zahlt.

Fragen aus der Praxis

Warum sind Pflegeheime in Niedersachsen vergleichsweise günstig?

Vor allem wegen Unterkunft und Verpflegung, die mit 857 € so niedrig sind wie in keinem anderen Land, und eines Pflegeanteils unter dem Bundesschnitt. Die Investitionskosten liegen dagegen höher als im Bund. Innerhalb des Landes unterscheiden sich Städte wie Hannover oder Braunschweig und ländliche Kreise deutlich.

Was kosten fünf Jahre im Pflegeheim in Niedersachsen?

Rund 142.477 € an Eigenanteilen, wenn die Durchschnittswerte vom Juli 2026 gleich blieben. Das erste Jahr ist mit 36.096 € das teuerste; ab dem vierten Jahr sinkt die Belastung auf 22.686 € im Jahr. Künftige Erhöhungen sind nicht eingerechnet und kommen erfahrungsgemäß hinzu.

Wann muss das Haus der Eltern für das Pflegeheim verkauft werden?

Ein selbst bewohntes, angemessenes Haus ist geschützt, solange der Ehepartner oder andere Angehörige darin wohnen (§ 90 Abs. 2 SGB XII). Steht es nach dem Umzug ins Heim leer, zählt es grundsätzlich als einzusetzendes Vermögen, bevor das Sozialamt Hilfe zur Pflege zahlt. Das Sozialamt kann statt eines Verkaufs auch ein Darlehen gewähren.

Weiter mit

Gesetze und Daten

Verfasst von

Herausgeber von Pflegerechnern: Pflegegrad, Leistungen der Pflegekasse, Heimkosten

Aktualisiert am · Redaktionsgrundsätze · Kontakt

Beträge 2026, nachgelesen am