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So rechnen wir

Alle Beträge stehen in einer einzigen Parameterdatei, die am an den Quellen gelesen wurde: SGB XI zuletzt geändert durch Art. 2c G v. 24.7.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228) auf gesetze-im-internet.de, die vdek-Tabellen vom 1. Januar 2026 und 1. Juli 2026, die Rechengrößen der Deutschen Rentenversicherung. Rechner und Texte lesen nur aus dieser Datei; ändert sich ein Wert, ändert er sich auf allen Seiten zugleich.

Tests, ohne die nichts veröffentlicht wird

  • vdek-Tabellen: 170 Werte (Bund und alle Länder, ohne Zuschuss und nach 15, 30, 50 und 75 % Zuschlag, an beiden Stichtagen 2026) werden aus EEE, Unterkunft und Verpflegung und Investitionskosten nachgerechnet. Erlaubt ist eine Abweichung von höchstens 2 €, weil der vdek gerundete Durchschnitte veröffentlicht.
  • Bewertungssystematik: jede Grenze der Punktbereiche aus Anlage 2 zu § 15 SGB XI, die Höchstwerte je Modul (15, 33, 65, 54, 15, 18 Punkte), die Gradgrenzen 12,5 / 27,0 / 47,5 / 70,0 / 90,0 und das Beispiel der Anlage 1 (dreimal Medikamente und einmal Blutzucker täglich ergeben vier Maßnahmen pro Tag).
  • Leistungen: Kombination (40 % Sachleistung ergeben 60 % Pflegegeld), Obergrenze des Umwandlungsanspruchs, Aufteilung des Jahresbetrags mit der Grenze für Angehörige, halbes Pflegegeld für höchstens acht Wochen, Teilmonat mit 30 Tagen.

Pflegegrad

Jede Antwort ergibt die Einzelpunkte der Anlage 1: Modul 1 und 6 je 0 bis 3, Modul 2 je 0 bis 3, Modul 3 nach Häufigkeit 0, 1, 3 oder 5. In Modul 4 zählt Essen dreifach, Trinken und Toilette doppelt; Inkontinenz zählt nur, wenn sie überwiegend oder vollständig besteht oder eine künstliche Ableitung vorliegt; teilweise Sondenernährung ergibt 6, vollständige 3 Punkte. In Modul 5 werden die Maßnahmen auf einen Tag umgerechnet (Woche durch 7, Monat durch 30) und gestuft; Arztbesuche und andere zeitintensive Termine zählen mit den Faktoren des Gesetzes. Jede Modulsumme fällt in einen von fünf Punktbereichen, die gewichtet werden: Mobilität 10 %, der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 15 %, Selbstversorgung 40 %, Krankheit und Therapie 20 %, Alltag 15 %. Bei Kindern bis 18 Monaten ersetzt das Kriterium 4.K das Modul 4, und die Grade verschieben sich um eine Stufe (§ 15 Abs. 7).

Leistungen zu Hause

Pflegegeld und Sachleistung nach §§ 36 und 37, Kombination nach § 38: Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz, zu dem die Sachleistung genutzt wurde, und der Umwandlungsanspruch für Alltagshilfen (§ 45a Abs. 4, höchstens 40 % des Sachleistungsbetrags) zählt dabei mit. Tages- und Nachtpflege ist ein eigener Topf ohne Anrechnung (§ 41 Abs. 3). Entlastungsbetrag 131 € für alle Grade zu Hause, Rest bis 30. Juni des Folgejahres (§ 45b). Gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € (§ 42a): Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden in der Reihenfolge Ihrer Eingabe abgezogen; bei nicht erwerbsmäßiger Ersatzpflege durch nahe Angehörige höchstens das Zweifache des Pflegegeldes plus nachgewiesene Aufwendungen (§ 39 Abs. 3).

Pflegeheim

Eigenanteil = EEE (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, einschließlich Ausbildungsumlage) minus Leistungszuschlag + Unterkunft und Verpflegung + Investitionskosten. Der Zuschlag beträgt 15 %, 30 %, 50 %, 75 % des EEE ab dem 1., 13., 25., 37. Monat; angebrochene Monate zählen (§ 43c). Ohne eigene Eingabe rechnet der Rechner mit dem vdek-Durchschnitt des Landes; der echte EEE steht im Heimvertrag. Für Pflegegrad 1 gibt es keinen Zuschlag und nur 131 € Zuschuss; der Pflegesatz für diesen Grad ist hausindividuell und wird nicht geschätzt. Die Reichweite des Vermögens zieht jeden Monat die Lücke zwischen Eigenanteil und Rente ab, bis 10.000 € Schonbetrag erreicht sind; Barbetrag, Kranken- und Pflegeversicherung, Kleidung und Zuzahlungen sind nicht enthalten, die Lücke ist in Wirklichkeit also größer.

Pflegende Angehörige

Beitragsgrundlage nach § 166 Abs. 2 SGB VI als Anteil der Bezugsgröße 3.955 €, je nach Grad und Leistungsart von 18,9 bis 100 %; Entgeltpunkte durch das vorläufige Durchschnittsentgelt 51.944 €; Rente mit dem Rentenwert 42,52 € ab 1. Juli 2026. Ein Jahr Pflege bei Grad 5 und reinem Pflegegeld ergibt 0,9137 Punkte und 38,85 € Monatsrente. Künftige Rentenanpassungen sind nicht eingerechnet.

Was die Rechner nicht können

  • Das Gutachten ersetzen: Der Medizinische Dienst bewertet, was er sieht und hört; besondere Bedarfskonstellationen (§ 15 Abs. 4) sind nicht abgebildet.
  • Private Pflegeversicherung, Beihilfe und Pflegezusatzversicherungen.
  • Hilfe zur Pflege im Einzelfall: Einkommensgrenze, Barbetrag und Kosten der Unterkunft prüft das Sozialamt.
  • Landesleistungen außer dem bayerischen Landespflegegeld und Hinweisen auf Pflegewohngeld.
  • Den Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz: Er wird erst eingerechnet, wenn er verkündet ist.

Aktualisierung

Volle Durchsicht spätestens alle 12 Monate, nach jeder vdek-Auswertung, jeder Änderung des SGB XI und zur Dynamisierung am 1. Januar 2028. Fehler bitte an kontakt@pflegegradrechnen.de; sie werden an der Quelle geprüft, korrigiert und als Test aufgenommen. Siehe auch die Redaktionsgrundsätze.

Alle Quellen

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Verfasst von

Herausgeber von Pflegerechnern: Pflegegrad, Leistungen der Pflegekasse, Heimkosten

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