Pflegeheim in Sachsen: Eigenanteil gegen Rente gerechnet
Sachsen liegt beim Eigenanteil im unteren Drittel. Für viele sächsische Renten reicht er trotzdem nicht. Ein Rechenbeispiel zeigt, wie schnell das Ersparte schmilzt.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Eigenanteil pro Monat, Sachsen
3.152 €
im 1. Aufenthaltsmonat, Zuschlag 15 %
| Pflege (EEE) nach Zuschlag | 1.816 € |
|---|---|
| Unterkunft und Verpflegung | 881 € |
| Investitionskosten | 455 € |
| Pflegekasse zahlt ans Heim | 1.639 € |
| Monatliche Lücke nach Rente | 1.552 € |
| Ersparnis reicht bis zum Schonbetrag | 22 Monate |
| Eigenanteile der nächsten 36 Monate | 100.642 € |
| 1. Jahr (15 %) | 3.152 € |
|---|---|
| 2. Jahr (30 %) | 2.831 € |
| 3. Jahr (50 %) | 2.404 € |
| 4. Jahr (75 %) | 1.870 € |
Rechenweg Schritt für Schritt
- vdek-Durchschnitt Sachsen am 1. Juli 2026: EEE 2.136 € (davon Ausbildung 135 €), Unterkunft und Verpflegung 881 €, Investitionskosten 455 €.
- Aufenthaltsmonat 1: Leistungszuschlag 15 % auf den EEE = 320,40 € (§ 43c).
- Eigenanteil = 1.815,60 € + 881 € + 455 € = 3.151,60 €.
Schätzung mit den Beträgen des SGB XI für 2026. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihrer Pflegekasse. So rechnen wir
In Sachsen kostet ein Pflegeheimplatz am 1. Juli 2026 im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 3.152 € im Monat aus eigener Tasche, Platz 11 unter den Ländern (vdek). Unterkunft und Verpflegung sind mit 881 € günstig, die Investitionskosten liegen mit 455 € unter dem Bund. Der Pflegeanteil dagegen ist mit 2.136 € höher als im Bundesschnitt und allein seit Januar um 155 € gestiegen. Ab dem vierten Jahr sinkt der Eigenanteil durch den Zuschlag der Pflegekasse auf 1.870 €. Ein Rechenbeispiel: Eine Rentnerin mit 1.400 € netto und 30.000 € Erspartem hat im ersten Monat eine Lücke von 1.752 €. Ihr Vermögen über dem Schonbetrag von 10.000 € reicht damit etwa 12 Monate; danach ist die Hilfe zur Pflege beim Sozialamt zu beantragen. Die ersten beiden Jahre kosten im Schnitt 71.794 €.
Sachsen gegen den Bund und Sachsen-Anhalt
| Sachsen | Sachsen-Anhalt | Bund | |
|---|---|---|---|
| Pflegeanteil (EEE) | 2.136 € | 1.993 € | 2.088 € |
| Unterkunft und Verpflegung | 881 € | 852 € | 1.068 € |
| Investitionskosten | 455 € | 345 € | 521 € |
| 1. Jahr | 3.152 € | 2.891 € | 3.364 € |
| ab 4. Jahr | 1.870 € | 1.695 € | 2.111 € |
Das Rechenbeispiel im Detail
Die Rentnerin aus dem Beispiel zahlt im ersten Jahr jeden Monat 1.752 € aus dem Ersparten. Ab dem 13. Monat wird die Lücke kleiner, weil der Zuschlag auf 30 Prozent steigt. Trotzdem ist das Vermögen über dem Schonbetrag nach etwa 12 Monaten aufgebraucht. Spätestens dann sollte der Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt liegen, am besten einige Wochen vorher, damit keine Rechnung offen bleibt. Der Schonbetrag von 10.000 € je Person ist in der Durchführungsverordnung zu § 90 SGB XII festgelegt.
Tragen Sie Ihre eigenen Zahlen in den Rechner oben ein. Er rechnet mit dem sächsischen Durchschnitt, solange Sie keinen EEE aus dem Heimvertrag angeben, und berücksichtigt, wie viele Monate jemand schon im Heim lebt. Kinder werden für die Heimkosten erst herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 € übersteigt; mehr dazu unter Pflegeheim: wer zahlt.