Pflegegrad 5: Leistungen und Rente beim höchsten Grad
Der Grad für Menschen, die vollständig auf Hilfe angewiesen sind. Was er 2026 bringt, wie man ihn auch unter 90 Punkten erreicht und was er für die pflegende Familie bedeutet.
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Was dieser Pflegegrad 2026 im Monat bringt
Leistungen im Monat
1.163 €
| davon aufs Konto | 990 € |
| Sachleistung | 0 € |
| im Jahr mit Jahresbetrag | 17.495 € |
Pflegegrad 5 erhält, wer im Gutachten 90 bis 100 Gesamtpunkte erreicht, schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die Versorgung (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Daneben kann der Medizinische Dienst Menschen mit einer besonderen Bedarfskonstellation auch unter 90 Punkten Pflegegrad 5 zuordnen (§ 15 Abs. 4). Die Pflegekasse zahlt 2026 990 € Pflegegeld im Monat oder Sachleistungen bis 2.299 €; ein Pflegedienst für 1.800 € verbraucht 78,3 % davon, sodass 214,88 € Pflegegeld bleiben. Hinzu kommen Tages- und Nachtpflege bis 2.085 €, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel und der Jahresbetrag von 3.539 €. Bei reiner Familienpflege sind das 17.495 € im Jahr. Für die Hauptpflegeperson zahlt die Kasse Rentenbeiträge auf die volle Bezugsgröße: ein Jahr Pflege bringt 0,9137 Entgeltpunkte und 38,85 € Monatsrente. Im Heim gehen 2.096 € an die Einrichtung.
Wer Pflegegrad 5 bekommt
Pflegegrad 5 beschreibt Menschen, die in nahezu allen Bereichen vollständig auf Hilfe angewiesen sind: bettlägerig oder nur mit Lifter mobil, ohne Kontrolle über Blase und Darm, oft mit Sonde oder mit einer Demenz im Endstadium, die keine Verständigung mehr erlaubt. Rechnerisch braucht es 90 von 100 Punkten. Weil Module 2 und 3 nur mit dem höheren Wert zählen und jedes Modul eine Obergrenze hat, gelingt das nur, wenn fast überall der höchste Punktbereich erreicht wird (§ 15 SGB XI).
Für einige Lagen sieht das Gesetz einen zweiten Weg vor: Die besondere Bedarfskonstellation nach § 15 Abs. 4. Hier ordnet der Medizinische Dienst Pflegegrad 5 aus fachlichen Gründen zu, obwohl die Punkte darunter liegen, weil die Pflege außergewöhnlich aufwendig ist. Die Kriterien stehen in den Begutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes Bund. Wer meint, dass eine solche Lage vorliegt, sollte das vor dem Hausbesuch schriftlich schildern.
Leistungen bei Pflegegrad 5
| Leistung bei Pflegegrad 5 | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegeld (nur Angehörige) | 990 € | 11.880 € |
| oder Sachleistung bis | 2.299 € | 27.588 € |
| Tages- und Nachtpflege bis (zusätzlich) | 2.085 € | 25.020 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 1.572 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | 504 € |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | – | 3.539 € |
| Pflegeheim: Betrag an die Einrichtung | 2.096 € | 25.152 € |
Bei Pflegegrad 5 lohnt sich die genaue Planung, weil die Töpfe groß sind und sich gut ergänzen. Ein Pflegedienst für die Grundpflege morgens und abends rechnet bei diesem Grad leicht 1.800 € ab; das sind 78,3 % der Sachleistung, vom Pflegegeld bleiben 214,88 €. Die Nachtpflege aus dem Tagespflegetopf und der Entlastungsbetrag kommen ohne Abzug hinzu.
Wie viel Pflegegeld neben dem Pflegedienst bleibt
Pflegegeld im Monat
358,92 €
| Sachleistung genutzt | 40,1 % |
| volles Pflegegeld | 599 € |
| selbst zu zahlen | 0 € |
Die Rente der pflegenden Person
Bei Pflegegrad 5 ist die soziale Absicherung der Pflegeperson am höchsten. Wer mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden arbeitet, für den zahlt die Kasse Beiträge auf die volle Bezugsgröße, wenn nur Pflegegeld bezogen wird, auf 85 Prozent bei der Kombination und auf 70 Prozent bei reiner Sachleistung (§ 166 Abs. 2 SGB VI). Ein Jahr mit reinem Pflegegeld bringt 0,9137 Entgeltpunkte, das sind 38,85 € Monatsrente ab Juli 2026. Wer zehn Jahre einen Elternteil oder den Partner pflegt, erwirbt damit 388,50 € Rente im Monat. Teilen sich mehrere Angehörige die Pflege, wird der Wert nach dem jeweiligen Anteil aufgeteilt. Der Rentenrechner zeigt alle Varianten.
Steuer
Der Pflege-Pauschbetrag beträgt bei Pflegegrad 5 1.800 € im Jahr, ebenso viel wie bei Pflegegrad 4 (§ 33b Abs. 6 EStG). Er steht nur zu, wer für die Pflege kein Geld bekommt. Gibt die gepflegte Person ihr Pflegegeld an die pflegende Tochter weiter, ist dieses zwar steuerfrei, aber der Pauschbetrag entfällt. Die Familie sollte also vergleichen: 11.880 € steuerfreies Pflegegeld im Jahr gegen die Steuerersparnis aus 1.800 € Pauschbetrag.
Kinder mit Pflegegrad 5
Bei Kindern wird mit gleichaltrigen gesunden Kindern verglichen. Für Kinder bis 18 Monate gelten niedrigere Schwellen, damit schwer kranke Säuglinge nicht unter die Grenze fallen: Bei ihnen genügen 70 Punkte für Pflegegrad 5 (§ 15 Abs. 7 SGB XI). Eltern können das Pflegegeld erhalten und weitergeben, ohne dass es steuerpflichtig wird. Mehr unter Pflegegrad für Kinder.
Pflegegrad 5 im Heim
Im Pflegeheim zahlt die Kasse bei Pflegegrad 5 2.096 € an die Einrichtung (§ 43 SGB XI). Der Eigenanteil der Familie ist trotzdem derselbe wie bei Pflegegrad 2, weil jedes Heim einen einheitlichen Eigenanteil für alle Grade berechnet. Im Bundesschnitt waren das im ersten Jahr 3.364 € im Monat. Für Menschen mit sehr hohem Bedarf gibt es außerdem spezialisierte Einrichtungen, etwa für Beatmung; deren Preise weichen stark ab. Der Pflegeheim-Rechner rechnet mit einem eigenen EEE aus dem Heimvertrag.
Was die Familie zusätzlich organisieren sollte
- Einen Pflegedienst mit Erfahrung in Intensiv- oder Palliativpflege, wenn der Zustand es verlangt; die Behandlungspflege zahlt dabei die Krankenkasse.
- Nachtpflege oder eine Nachtwache, damit die Hauptpflegeperson schlafen kann.
- Den Gemeinsamen Jahresbetrag fest im Kalender: zwei Wochen Pause im Frühjahr, zwei im Herbst.
- Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Lifter und Antidekubitusmatratze früh beantragen; die Kasse muss in drei Wochen entscheiden.
- Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung, falls sie noch fehlen, damit Angehörige gegenüber Kasse, Ärzten und Heim handeln können; ohne sie muss oft erst ein Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten.
- Den Pflegestützpunkt für eine Fallberatung, wenn mehrere Dienste, Ärzte und Hilfsmittelversorger zusammenarbeiten müssen.