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Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: was beim Termin zählt

Der Hausbesuch entscheidet über den Pflegegrad für Jahre: was die Gutachterin wissen will, wie sie bewertet und wie Sie sich vorbereiten.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Vom Gutachten zum Grad: Ihre Modulpunkte gewichten

Gewichtete Punkte (ohne Modul 5)

42,50

Pflegegrad daraus2
Selbstversorgung gewichtet20,00

Modul 5 (Medikamente, Arztbesuche) kann bis zu 20 Punkte ergänzen.

Alle 64 Kriterien durchgehen →

Nach dem Antrag auf Pflegeleistungen beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder eine unabhängige Gutachterin, die Pflegebedürftigkeit festzustellen (§ 18 SGB XI). Die Untersuchung findet grundsätzlich in der Wohnung statt; nur bei eindeutiger Aktenlage oder in einer regionalen oder nationalen Krise darf darauf verzichtet werden (§ 18a Abs. 2). Beim Erstantrag ist ein reines Telefoninterview ausgeschlossen (§ 142a). Bewertet werden die Kriterien von sechs Modulen; am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 %, von den Modulen Kognition und Verhalten geht nur der höhere Wert ein. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie viel personelle Hilfe nötig ist: Schon wer beim Waschen und Anziehen nur angestoßen werden muss, gilt als „überwiegend selbständig“ und bekommt Punkte. Kommt binnen 20 Arbeitstagen niemand, muss die Kasse eine Liste mit mindestens 3 unabhängigen Gutachtern schicken. Das Gutachten kommt mit dem Bescheid, spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag.

Wer kommt und was beim Termin passiert

Den Termin kündigt der Medizinische Dienst schriftlich oder telefonisch an. Er bittet dabei, Berichte von Pflegediensten, Pflegetagebücher, ärztliche Unterlagen, die aktuellen Medikamente sowie Gutachten und Bescheide anderer Sozialleistungsträger bereitzulegen (Begutachtungs-Richtlinien). Es kommt eine Pflegefachperson oder eine Ärztin; Kinder begutachten in der Regel besonders geschulte Fachkräfte der Kinderkrankenpflege oder Kinderärzte (§ 18a Abs. 10 SGB XI). Mit Einwilligung soll die Gutachterin Hausärztin und behandelnde Ärzte einbeziehen und die pflegenden Angehörigen befragen.

Der Besuch beginnt mit der Vorgeschichte: Welche Erkrankungen bestehen, seit wann, was hat sich verändert. Die bloße Aufzählung von Diagnosen reicht nach den Richtlinien nicht, gefragt ist, wie sich die Krankheit im Alltag auswirkt. Danach geht die Gutachterin die Module durch, lässt sich einzelne Handlungen zeigen und notiert, wobei jemand anderes eingreifen muss. Auch Schwankungen der Tagesform und die Belastung der Pflegenden werden aufgenommen. Zum Schluss geht es um Hilfsmittel, Reha und Vorbeugung.

Was in jedem Modul geprüft wird

Kriterien nach § 14 Abs. 2 SGB XI, Gewichtung und gewichtete Höchstpunkte nach § 15 und Anlage 2. Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert.
ModulWorauf die Gutachterin achtetGewichthöchstens
1 MobilitätLagewechsel im Bett, Sitzen, Umsetzen, Gehen in der Wohnung, Treppe10 %10,00
2 KognitionPersonen erkennen, Orientierung, Erinnern, Entscheiden, Risiken erkennen, Gespräch15 %15,00
3 VerhaltenUnruhe, nächtliches Umherirren, Abwehr der Pflege, Ängste, Aggression, Antriebslosigkeitmit Modul 215,00
4 SelbstversorgungWaschen, Duschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilette, Inkontinenz, Sonde40 %40,00
5 Krankheit und TherapieMedikamente, Spritzen, Wundversorgung, Messungen, Arzt- und Therapiebesuche, Diät20 %20,00
6 Alltag und KontakteTagesablauf, Schlafen, Beschäftigung, Planen, Kontakte15 %15,00

Wie aus einer Antwort Punkte werden

In den Modulen 1, 4 und 6 gibt es vier Stufen: selbständig, überwiegend selbständig, überwiegend unselbständig, unselbständig, mit 0 bis 3 Einzelpunkten. Wichtig sind die Grenzfälle, die viele Familien nicht als Hilfe erkennen. „Überwiegend selbständig“ ist nach den Richtlinien schon, wer Seife und Waschlappen in die Hand gereicht bekommen muss, wer (auch mehrfach) zum Waschen aufgefordert werden muss, wer kontrolliert werden muss oder wer wegen Sturzgefahr nicht allein duschen darf. „Überwiegend unselbständig“ ist, wer die Handlung vorgemacht oder ständig gelenkt bekommen muss, oder bei wem die Pflegeperson einen erheblichen Teil übernimmt.

Was das ausmacht, zeigt der Motor: Ohne jede Hilfe bei der Selbstversorgung gibt es 0 gewichtete Punkte. Muss die Person bei sieben Kriterien der Körperpflege und des Ankleidens nur angestoßen werden, ergibt das 7 Einzelpunkte und schon 10 gewichtete Punkte. Braucht sie zusätzlich beim Essen kleine Hilfe, zählt dieses Kriterium 3-fach, die Summe steigt auf 10 und die Selbstversorgung bringt 20 Punkte (§ 15 SGB XI). Allein diese unscheinbaren Hilfen liegen damit schon über der Schwelle von Pflegegrad 1 bei 12,5 Punkten, bevor Mobilität, Medikamente oder Alltag überhaupt gezählt sind.

Gewertet wird die Hilfe, die regelmäßig nötig ist. Vorübergehende oder nur vereinzelte Einschränkungen zählen nicht, und die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Wer gerade nach einer Operation vorübergehend Hilfe braucht, sollte deshalb mit der Gutachterin offen über die Prognose sprechen.

Was dieser Pflegegrad 2026 im Monat bringt

Leistungen im Monat

772 €

davon aufs Konto599 €
Sachleistung0 €
im Jahr mit Jahresbetrag12.803 €
Alle Leistungen mit Tagespflege und Wohngruppe rechnen →

Vorbereitung in drei Schritten

  1. Zwei Wochen aufschreiben. Ein Pflegetagebuch mit Uhrzeit und Art der Hilfe: wann erinnert, wann gestützt, wann übernommen. Die Richtlinien nennen Pflegetagebuch und Anfallskalender ausdrücklich als Unterlagen, die ausgewertet werden.
  2. Unterlagen sortieren. Arzt- und Klinikberichte, Medikamentenplan, Pflegedokumentation des Pflegedienstes, Bescheide anderer Stellen, etwa zur Schwerbehinderung. Legen Sie die Mappe auf den Tisch, bevor die Gutachterin kommt.
  3. Wer dabei ist. Die Hauptpflegeperson sollte anwesend sein; eine Betreuerin oder bevollmächtigte Person muss die Kasse dem Dienst melden. Bei Verständigungsschwierigkeiten sollen Angehörige oder eine Übersetzerin helfen.

Ein häufiger Fehler: Am Tag des Besuchs zeigt sich die pflegebedürftige Person von ihrer besten Seite und versichert, alles allein zu schaffen. Schreiben Sie vorher auf, was in den letzten Wochen nicht geklappt hat, und bitten Sie bei Bedarf um ein getrenntes Gespräch. Den eigenen Stand können Sie vorab mit dem Pflegegrad-Rechner prüfen, der alle Kriterien der Anlage 1 abfragt. Besonderheiten bei Demenz stehen unter Pflegegrad bei Demenz, bei Kindern unter Pflegegrad für Kinder.

Wenn die Familie nicht in der Nähe wohnt

Viele Kinder pflegebedürftiger Eltern leben in einer anderen Stadt oder im Ausland. Für den Termin zählt, dass jemand dabei ist, der den Alltag wirklich kennt: die Nachbarin, die täglich nach dem Rechten sieht, die Haushaltshilfe oder die Mitarbeiterin des Pflegedienstes. Geben Sie der Kasse beim Antrag eine Telefonnummer und bitten Sie darum, den Termin früh genug zu erfahren, um anreisen zu können. Wer nicht kommen kann, schickt eine schriftliche Schilderung mit, unterschrieben und mit Datum, und legt sie zu den übrigen Unterlagen. Läuft der Antrag aus dem Krankenhaus, kann der Medizinische Dienst in dringenden Fällen zunächst nach Aktenlage begutachten und den Hausbesuch nach der Entlassung nachholen; dann bleibt Zeit, das Tagebuch zu Hause zu beginnen. Nach einer schweren Erkrankung lohnt es sich außerdem, die Empfehlung zur Reha im Gutachten ernst zu nehmen: Die Kasse muss begründet dazu Stellung nehmen, und mit Ihrer Einwilligung wird daraus ein Antrag beim Reha-Träger.

Ihre Rechte im Verfahren

Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI.
RechtInhaltGrundlage
Untersuchung in der WohnungAusnahmen nur bei eindeutiger Aktenlage oder Krise§ 18a Abs. 2
Kein Telefoninterview beim Erstantragauch nicht bei Widerspruch oder bei Kindern§ 142a Abs. 2
Liste unabhängiger Gutachternach 20 Arbeitstagen ohne Begutachtung, mindestens 3 Namen§ 18 Abs. 3
Bescheidspätestens 25 Arbeitstage nach Antrag, sonst 70 € je angefangene Woche§ 18c Abs. 1 und 5
Gutachtenkommt mit dem Bescheid, auch später anforderbar§ 18c Abs. 2
Hilfsmittel aus dem Gutachtengelten mit Ihrer Zustimmung als beantragt§ 18b Abs. 3

Nach dem Besuch

Die Gutachterin schickt das Gutachten an die Pflegekasse, die entscheidet und Ihnen den Bescheid samt Gutachten schickt, sofern Sie der Übersendung nicht widersprochen haben (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Mit dem Bescheid muss die Kasse das Ergebnis verständlich erläutern und auf die Ombudsperson hinweisen, an die Sie sich bei Beschwerden über den Medizinischen Dienst vertraulich wenden können. Empfohlene Pflegehilfsmittel gelten als beantragt, wenn Sie beim Termin zugestimmt haben (§ 18b Abs. 3 SGB XI). Prüfen Sie das Gutachten Kriterium für Kriterium gegen Ihr Tagebuch. Stimmt eine Einstufung nicht, bleibt ein Monat für den Widerspruch.

Fragen aus der Praxis

Wie lange dauert der Hausbesuch des Medizinischen Dienstes?

Nach Angaben des Medizinischen Dienstes bis zu 1 Stunde. In dieser Zeit geht die Gutachterin alle sechs Module durch, spricht mit der pflegebedürftigen Person und danach mit den Angehörigen. Planen Sie den Termin so, dass niemand unter Zeitdruck steht, und halten Sie Unterlagen griffbereit, damit die knappe Zeit für die Schilderung des Alltags bleibt und nicht für die Suche nach Arztbriefen.

Darf die Begutachtung beim ersten Antrag am Telefon stattfinden?

Nein. § 142a SGB XI schließt das strukturierte Telefoninterview bei der erstmaligen Begutachtung aus, ebenso bei einem Widerspruch, bei Kindern und wenn die vorherige Begutachtung keine Pflegebedürftigkeit ergeben hat. Bei späteren Begutachtungen kann telefonisch oder per Video begutachtet werden, doch der Wunsch nach einem Hausbesuch hat Vorrang und muss im Formular vermerkt werden.

Was tun, wenn nach 20 Arbeitstagen noch kein Gutachter da war?

Dann muss die Pflegekasse Ihnen eine Liste mit mindestens 3 unabhängigen Gutachterinnen oder Gutachtern schicken (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Sie haben 1 Woche Zeit, eine Person auszuwählen; dem Wunsch muss die Kasse folgen. Antworten Sie nicht, darf sie selbst jemanden von der Liste beauftragen. Die Pflicht entfällt, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

Darf ich als Tochter mit der Gutachterin allein sprechen?

Ja. Nach den Begutachtungs-Richtlinien kann es nötig sein, Pflegeperson und Antragsteller getrennt zu befragen; ein getrenntes Gespräch ist anzubieten und auf Wunsch der pflegebedürftigen Person zu führen. Weichen die Schilderungen voneinander ab, wird das im Gutachten festgehalten. Das hilft, wenn Ihr Vater vor Fremden kleinredet, was im Alltag nicht mehr klappt.

Werden Haushalt und Einkaufen bei der Begutachtung bewertet?

Sie werden erfasst, aber nicht gesondert gerechnet. § 18a Abs. 3 SGB XI verlangt Feststellungen zu Einkaufen, Kochen, Putzen, Geldangelegenheiten und Behördenpost sowie zu Aktivitäten außer Haus; sie dienen der Beratung und Versorgungsplanung. Punkte bringen solche Einschränkungen nur über die Kriterien der sechs Module, etwa Planen, Entscheiden oder Orientierung.

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Herausgeber von Pflegerechnern: Pflegegrad, Leistungen der Pflegekasse, Heimkosten

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