Rentenpunkte für die Pflege eines Angehörigen berechnen
Pflegegrad, bezogene Leistung und Ihr Anteil an der Pflege: Der Rechner zeigt, wie viel gesetzliche Rente ein Jahr Pflege bringt.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Mehr Rente pro Monat
83,53 €
nach 5,0 Jahren, 1,9644 Entgeltpunkte
| Beitragsgrundlage im Monat | 1.700,65 € |
|---|---|
| Rente je Pflegejahr | 16,71 € |
| Pflege-Pauschbetrag im Jahr | 1.100 € |
Rechenweg Schritt für Schritt
- Beitragsgrundlage: 43,00 % der Bezugsgröße 3.955 € = 1.700,65 € im Monat (§ 166 Abs. 2 SGB VI).
- Jahreswert durch das vorläufige Durchschnittsentgelt 51.944 € = 0,3929 Entgeltpunkte pro Jahr.
- Mal Rentenwert 42,52 € (ab 1. Juli 2026) = 16,71 € Monatsrente je Pflegejahr.
- Voraussetzung: mindestens 10 Stunden pro Woche an 2 Tagen, höchstens 30 Stunden Erwerbsarbeit (§ 44 SGB XI).
Schätzung mit den Beträgen des SGB XI für 2026. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihrer Pflegekasse. So rechnen wir
Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause pflegt, mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen, und daneben höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist, für den zahlt die Pflegekasse Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 44 SGB XI). Die Höhe hängt vom Pflegegrad und von der bezogenen Leistung ab: Als beitragspflichtige Einnahme gilt ein Anteil der Bezugsgröße von 3.955 € im Monat, von 18,9 Prozent bei Pflegegrad 2 mit Sachleistung bis 100 Prozent bei Pflegegrad 5 mit reinem Pflegegeld (§ 166 Abs. 2 SGB VI). Daraus entstehen Entgeltpunkte nach dem vorläufigen Durchschnittsentgelt 2026 von 51.944 €. Ein Jahr Pflege bei Pflegegrad 3 und reinem Pflegegeld ergibt 0,3929 Punkte, das sind beim Rentenwert von 42,52 € ab Juli 2026 16,71 € Monatsrente. Pflegen mehrere Personen, wird nach dem jeweiligen Anteil geteilt.
Monatsrente je Pflegejahr
| Pflegegrad | nur Pflegegeld | Kombination | nur Sachleistung |
|---|---|---|---|
| 2 | 10,49 € | 8,92 € | 7,34 € |
| 3 | 16,71 € | 14,20 € | 11,69 € |
| 4 | 27,19 € | 23,12 € | 19,04 € |
| 5 | 38,85 € | 33,02 € | 27,19 € |
Die Tabelle zeigt, warum sich die Wahl der Leistungsart auch auf die Rente auswirkt: Je mehr die Familie selbst pflegt, desto höher die Beiträge. Bei Pflegegrad 5 mit reinem Pflegegeld zahlt die Kasse Beiträge auf die volle Bezugsgröße, als hätte die Pflegeperson ein Jahr zum Durchschnittslohn gearbeitet (§ 166 Abs. 2 SGB VI).
Die Werte gelten für die Rechengrößen 2026 (DRV) und den Rentenwert ab Juli 2026 (DRV). Spätere Rentenanpassungen erhöhen den Wert jedes Punktes. Wer bereits eine Vollrente wegen Alters bezieht, erwirbt in der Regel keine neuen Beiträge aus der Pflege mehr; prüfen Sie das mit der Rentenversicherung.
Neben der Rente sichert die Pflegekasse die Pflegeperson in der Unfallversicherung und, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, in der Arbeitslosenversicherung ab (§ 44 Abs. 2a und 2b SGB XI). Steuerlich kommt der Pflege-Pauschbetrag hinzu, wenn Sie für die Pflege kein Geld erhalten.