Pflegegeld 2026: Tabelle und alle Regeln zur Auszahlung
Was die Pflegekasse jeden Monat überweist, in welchen Lagen weniger kommt und wann das Geld trotz Krankenhaus oder Reise weiterläuft.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Pflegegeld für einen angebrochenen Monat
Pflegegeld für den Monat
359,40 €
| voller Monat | 599 € |
| pro Tag (Monat = 30 Tage) | 19,97 € |
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI beträgt 2026 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5; bei Pflegegrad 1 gibt es keines. Es steht der pflegebedürftigen Person zu, die damit ihre Pflege selbst organisiert, meist durch Angehörige. Die Kasse überweist es monatlich auf deren Konto. Beginnt der Anspruch mitten im Monat, wird tageweise gezahlt, der Monat zählt mit 30 Tagen: Wer ab dem 13. Pflegegrad 4 hat, erhält für 18 Tage 480 €. Während Kurzzeit- oder Verhinderungspflege läuft die Hälfte weiter, je bis zu acht Wochen im Jahr; im Krankenhaus wird es acht Wochen lang voll gezahlt. In der EU, im EWR und in der Schweiz ruht es nicht. Beim Bürgergeld und anderen Sozialleistungen zählt es nicht als Einkommen, und an pflegende Angehörige weitergegeben ist es bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei.
Pflegegeld-Tabelle 2026
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat | im Jahr | 2024 | pro Tag (30 Tage) | halb, während Ersatzpflege |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | – | – | – | – | – |
| 2 | 347 € | 4.164 € | 332 € | 11,57 € | 174 € |
| 3 | 599 € | 7.188 € | 573 € | 19,97 € | 300 € |
| 4 | 800 € | 9.600 € | 765 € | 26,67 € | 400 € |
| 5 | 990 € | 11.880 € | 947 € | 33,00 € | 495 € |
Das Pflegegeld ist die einzige Leistung der Pflegeversicherung, die frei verfügbar auf dem Konto landet. Die Kasse fragt nicht, wofür es ausgegeben wird. Sie verlangt nur, dass die Pflege damit „in geeigneter Weise“ sichergestellt ist, und kontrolliert das über den Beratungseinsatz zu Hause, der einmal im Halbjahr Pflicht ist (§ 37 Abs. 3 SGB XI).
Wann das Pflegegeld weniger wird
Angebrochener Monat
Ab dem Monat des Antrags wird gezahlt, aber erst ab dem Tag, an dem die Pflegebedürftigkeit vorliegt. Für einen angebrochenen Monat rechnet die Kasse mit 30 Tagen: Bei Pflegegrad 4 ab dem 13. eines Monats sind das 18 Tage und 480 €. Der obige Rechner gibt den Wert für jeden Grad und jede Tageszahl.
Pflegedienst dazu
Kommt ein zugelassener Pflegedienst, wird aus dem Pflegegeld die Kombinationsleistung. Der Anteil, zu dem die Sachleistung genutzt wurde, geht vom Pflegegeld ab. Das trifft viele Familien unerwartet, wenn der Dienst im Winter mehr Einsätze abrechnet: Das Pflegegeld schwankt dann von Monat zu Monat mit der Rechnung.
Versäumter Beratungsbesuch
Fehlt der Nachweis über den halbjährlichen Beratungseinsatz, kürzt die Kasse das Pflegegeld „angemessen“ und entzieht es im Wiederholungsfall (§ 37 Abs. 6). Der Besuch kostet nichts; jeder zweite darf bis zum 31. März 2027 per Video stattfinden.
Beratungseinsatz: wie oft Sie ihn abrufen müssen
Pflichtbesuch
alle 6 Monate
| bei Grad 4 und 5 auf Wunsch | alle 3 Monate |
| Pflegegeld bei Versäumnis gefährdet | 599 € |
| Kosten für Sie | 0 € |
Jeder zweite Besuch auf Wunsch per Video, bis 31. März 2027.
Wann das Pflegegeld trotzdem weiterläuft
| Lage | Pflegegeld | Grundlage |
|---|---|---|
| Krankenhaus oder stationäre Reha | voll, 8 Wochen | § 34 Abs. 2 SGB XI |
| Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege | zur Hälfte, je bis zu 8 Wochen im Jahr | § 37 Abs. 2 SGB XI |
| Wohnsitz oder Aufenthalt in EU, EWR, Schweiz | voll, ohne zeitliche Grenze | § 34 Abs. 1a SGB XI |
| Reise in andere Staaten | voll, bis 8 Wochen im Jahr | § 34 Abs. 1 SGB XI |
| Sterbemonat | voll bis Monatsende | § 37 Abs. 2 SGB XI |
Bei der Ersatzpflege lohnt ein Blick auf die Zahl: Drei Wochen Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3 bedeuten 21 Tage mit halbem Pflegegeld, zusammen 210 €, während die Kurzzeitpflege selbst aus dem Jahresbetrag von 3.539 € bezahlt wird. Das hilft, wenn die pflegende Person in dieser Zeit Fahrten oder einen Verdienstausfall hat. Mehr unter Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Steuer, Sozialleistungen und Unterhalt
Für die pflegebedürftige Person ist das Pflegegeld steuerfrei, und bei einkommensabhängigen Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Grundsicherung bleibt es unberücksichtigt (§ 13 Abs. 5 SGB XI). Gibt sie es an Angehörige oder andere Menschen weiter, die sie aus sittlicher Pflicht pflegen, ist es für diese bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG). Wer allerdings Geld für die Pflege annimmt, kann den Pflege-Pauschbetrag nicht zusätzlich ansetzen; hier muss die Familie rechnen, was mehr bringt.
Für pflegende Angehörige zählt außerdem, dass die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 Rentenbeiträge zahlt, wenn sie mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen pflegen. Die Beiträge sind beim reinen Pflegegeld am höchsten, weil dann die Familie die ganze Arbeit trägt. Den Wert rechnet der Rentenrechner für Angehörige.
Wer mit dem Pflegegeld bezahlt werden darf
Das Gesetz schreibt nicht vor, wer pflegt. Neben Kindern und Ehepartnern kommen Nachbarn, Freunde oder eine selbst angestellte Hilfe in Frage. Entscheidend ist, dass die Pflege tatsächlich klappt; das prüft die Beratungsperson beim Hausbesuch. Wer eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigt und mit dem Pflegegeld bezahlt, wird zum Arbeitgeber und muss sie anmelden. Bei Freunden und Nachbarn bleibt das Geld steuerfrei, solange sie aus persönlicher Verbundenheit helfen und nicht mehr als das Pflegegeld erhalten.
Antrag und erste Zahlung
Pflegegeld gibt es nur auf Antrag, und zwar ab dem Monat, in dem er eingeht (§ 33 SGB XI). Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt als Antrag. Die Kasse hat für die Entscheidung 25 Arbeitstage; kommt der Bescheid später, wird rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt. Wer zögert, verliert also für jeden Monat einen vollen Betrag. Der Weg ist unter Pflegegrad beantragen beschrieben.