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Pflegegeld 2026: Tabelle und alle Regeln zur Auszahlung

Was die Pflegekasse jeden Monat überweist, in welchen Lagen weniger kommt und wann das Geld trotz Krankenhaus oder Reise weiterläuft.

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Pflegegeld für einen angebrochenen Monat

Pflegegeld für den Monat

359,40 €

voller Monat599 €
pro Tag (Monat = 30 Tage)19,97 €
Alle Leistungen im Monat rechnen →

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI beträgt 2026 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5; bei Pflegegrad 1 gibt es keines. Es steht der pflegebedürftigen Person zu, die damit ihre Pflege selbst organisiert, meist durch Angehörige. Die Kasse überweist es monatlich auf deren Konto. Beginnt der Anspruch mitten im Monat, wird tageweise gezahlt, der Monat zählt mit 30 Tagen: Wer ab dem 13. Pflegegrad 4 hat, erhält für 18 Tage 480 €. Während Kurzzeit- oder Verhinderungspflege läuft die Hälfte weiter, je bis zu acht Wochen im Jahr; im Krankenhaus wird es acht Wochen lang voll gezahlt. In der EU, im EWR und in der Schweiz ruht es nicht. Beim Bürgergeld und anderen Sozialleistungen zählt es nicht als Einkommen, und an pflegende Angehörige weitergegeben ist es bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei.

Pflegegeld-Tabelle 2026

Beträge nach § 37 Abs. 1 SGB XI seit 1. Januar 2025, unverändert 2026.
PflegegradPflegegeld im Monatim Jahr2024pro Tag (30 Tage)halb, während Ersatzpflege
1–––––
2347 €4.164 €332 €11,57 €174 €
3599 €7.188 €573 €19,97 €300 €
4800 €9.600 €765 €26,67 €400 €
5990 €11.880 €947 €33,00 €495 €

Das Pflegegeld ist die einzige Leistung der Pflegeversicherung, die frei verfügbar auf dem Konto landet. Die Kasse fragt nicht, wofür es ausgegeben wird. Sie verlangt nur, dass die Pflege damit „in geeigneter Weise“ sichergestellt ist, und kontrolliert das über den Beratungseinsatz zu Hause, der einmal im Halbjahr Pflicht ist (§ 37 Abs. 3 SGB XI).

Wann das Pflegegeld weniger wird

Angebrochener Monat

Ab dem Monat des Antrags wird gezahlt, aber erst ab dem Tag, an dem die Pflegebedürftigkeit vorliegt. Für einen angebrochenen Monat rechnet die Kasse mit 30 Tagen: Bei Pflegegrad 4 ab dem 13. eines Monats sind das 18 Tage und 480 €. Der obige Rechner gibt den Wert für jeden Grad und jede Tageszahl.

Pflegedienst dazu

Kommt ein zugelassener Pflegedienst, wird aus dem Pflegegeld die Kombinationsleistung. Der Anteil, zu dem die Sachleistung genutzt wurde, geht vom Pflegegeld ab. Das trifft viele Familien unerwartet, wenn der Dienst im Winter mehr Einsätze abrechnet: Das Pflegegeld schwankt dann von Monat zu Monat mit der Rechnung.

Versäumter Beratungsbesuch

Fehlt der Nachweis über den halbjährlichen Beratungseinsatz, kürzt die Kasse das Pflegegeld „angemessen“ und entzieht es im Wiederholungsfall (§ 37 Abs. 6). Der Besuch kostet nichts; jeder zweite darf bis zum 31. März 2027 per Video stattfinden.

Beratungseinsatz: wie oft Sie ihn abrufen müssen

Pflichtbesuch

alle 6 Monate

bei Grad 4 und 5 auf Wunschalle 3 Monate
Pflegegeld bei Versäumnis gefährdet599 €
Kosten für Sie0 €

Jeder zweite Besuch auf Wunsch per Video, bis 31. März 2027.

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Wann das Pflegegeld trotzdem weiterläuft

Was in Sonderlagen mit dem Pflegegeld geschieht.
LagePflegegeldGrundlage
Krankenhaus oder stationäre Rehavoll, 8 Wochen§ 34 Abs. 2 SGB XI
Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflegezur Hälfte, je bis zu 8 Wochen im Jahr§ 37 Abs. 2 SGB XI
Wohnsitz oder Aufenthalt in EU, EWR, Schweizvoll, ohne zeitliche Grenze§ 34 Abs. 1a SGB XI
Reise in andere Staatenvoll, bis 8 Wochen im Jahr§ 34 Abs. 1 SGB XI
Sterbemonatvoll bis Monatsende§ 37 Abs. 2 SGB XI

Bei der Ersatzpflege lohnt ein Blick auf die Zahl: Drei Wochen Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3 bedeuten 21 Tage mit halbem Pflegegeld, zusammen 210 €, während die Kurzzeitpflege selbst aus dem Jahresbetrag von 3.539 € bezahlt wird. Das hilft, wenn die pflegende Person in dieser Zeit Fahrten oder einen Verdienstausfall hat. Mehr unter Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.

Steuer, Sozialleistungen und Unterhalt

Für die pflegebedürftige Person ist das Pflegegeld steuerfrei, und bei einkommensabhängigen Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Grundsicherung bleibt es unberücksichtigt (§ 13 Abs. 5 SGB XI). Gibt sie es an Angehörige oder andere Menschen weiter, die sie aus sittlicher Pflicht pflegen, ist es für diese bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG). Wer allerdings Geld für die Pflege annimmt, kann den Pflege-Pauschbetrag nicht zusätzlich ansetzen; hier muss die Familie rechnen, was mehr bringt.

Für pflegende Angehörige zählt außerdem, dass die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 Rentenbeiträge zahlt, wenn sie mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen pflegen. Die Beiträge sind beim reinen Pflegegeld am höchsten, weil dann die Familie die ganze Arbeit trägt. Den Wert rechnet der Rentenrechner für Angehörige.

Wer mit dem Pflegegeld bezahlt werden darf

Das Gesetz schreibt nicht vor, wer pflegt. Neben Kindern und Ehepartnern kommen Nachbarn, Freunde oder eine selbst angestellte Hilfe in Frage. Entscheidend ist, dass die Pflege tatsächlich klappt; das prüft die Beratungsperson beim Hausbesuch. Wer eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigt und mit dem Pflegegeld bezahlt, wird zum Arbeitgeber und muss sie anmelden. Bei Freunden und Nachbarn bleibt das Geld steuerfrei, solange sie aus persönlicher Verbundenheit helfen und nicht mehr als das Pflegegeld erhalten.

Antrag und erste Zahlung

Pflegegeld gibt es nur auf Antrag, und zwar ab dem Monat, in dem er eingeht (§ 33 SGB XI). Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt als Antrag. Die Kasse hat für die Entscheidung 25 Arbeitstage; kommt der Bescheid später, wird rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt. Wer zögert, verliert also für jeden Monat einen vollen Betrag. Der Weg ist unter Pflegegrad beantragen beschrieben.

Fragen aus der Praxis

Wie viel Pflegegeld gab es 2024 und warum ist es seitdem gestiegen?

2024 waren es 332 €, 573 €, 765 € und 947 € für die Grade 2 bis 5. Zum 1. Januar 2025 stiegen alle Leistungsbeträge um 4,5 Prozent, so steht es in § 30 Abs. 1 SGB XI. Für 2026 und 2027 sieht das Gesetz keine weitere Erhöhung vor; die nächste ist zum 1. Januar 2028 geplant.

Wird das Pflegegeld im Krankenhaus weitergezahlt?

Ja, in den ersten 8 Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären Reha voll (§ 34 Abs. 2 SGB XI). Dauert der Aufenthalt länger, ruht der Anspruch ab der neunten Woche. Die Pflegekasse erfährt davon über die Krankenkasse; melden Sie lange Aufenthalte trotzdem selbst, um Rückforderungen zu vermeiden.

Dürfen wir mit Pflegegeld in Urlaub außerhalb Europas fahren?

Ja, das Pflegegeld läuft bei einem vorübergehenden Aufenthalt außerhalb von EU, EWR und Schweiz bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr weiter (§ 34 Abs. 1 SGB XI). Danach ruht es. Innerhalb Europas gibt es diese Grenze nicht. Für Sachleistungen gilt die Ausnahme nur, wenn die übliche Pflegekraft mitreist.

Wem gehört das Pflegegeld, der gepflegten Person oder der pflegenden Tochter?

Rechtlich der pflegebedürftigen Person. Sie entscheidet, ob und wie viel sie an die Menschen weitergibt, die sie pflegen. Für die pflegende Tochter ist das weitergeleitete Geld bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG) und wird bei ihrem eigenen Unterhalt grundsätzlich nicht angerechnet (§ 13 Abs. 6 SGB XI).

Was wird abgezogen, wenn zusätzlich ein Pflegedienst kommt?

Das Pflegegeld sinkt um den Prozentsatz, zu dem die Sachleistung genutzt wird. Ein Pflegedienst für 300 € verbraucht bei Pflegegrad 2 37,7 % der Sachleistung von 796 €; vom Pflegegeld bleiben 216,22 €. Entlastungsbetrag, Tagespflege und Hilfsmittel mindern das Pflegegeld dagegen nicht.

Muss das Pflegegeld nach dem Tod zurückgezahlt werden?

Für den Sterbemonat nicht: Es wird bis zu dessen Ende gezahlt (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Was danach noch auf dem Konto eingeht, holt die Kasse über die Bank zurück, die Erben müssen es nicht selbst überweisen, solange das Konto noch gedeckt ist. Melden Sie den Todesfall der Pflegekasse zügig.

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Herausgeber von Pflegerechnern: Pflegegrad, Leistungen der Pflegekasse, Heimkosten

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