Pflegegrad 4: das Geld, wenn Pflege den Tag bestimmt
Ab hier bestimmt die Pflege den Tagesablauf der Familie. Was Pflegegrad 4 im Jahr 2026 bringt und wie sich Pflege zu Hause und Heim rechnen.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Was dieser Pflegegrad 2026 im Monat bringt
Leistungen im Monat
973 €
| davon aufs Konto | 800 € |
| Sachleistung | 0 € |
| im Jahr mit Jahresbetrag | 15.215 € |
Pflegegrad 4 gilt bei 70 bis unter 90 Gesamtpunkten, den schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit nach § 15 Abs. 3 SGB XI. Die Pflegekasse zahlt 2026 800 € Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige pflegen, oder Sachleistungen bis 1.859 € für einen Pflegedienst. Viele Familien kombinieren: Ein Dienst morgens und abends für 1.200 € verbraucht 64,6 % der Sachleistung, vom Pflegegeld bleiben 283,59 €. Dazu kommen Entlastungsbetrag 131 €, Hilfsmittel bis 42 €, Tagespflege bis 1.685 € und der Jahresbetrag von 3.539 €. Pflegt nur die Familie, sind das 15.215 € im Jahr. Für die pflegende Person zahlt die Kasse Rentenbeiträge auf 70 % der Bezugsgröße, ein Jahr bringt 27,19 € Monatsrente. Zieht die Person ins Pflegeheim, gehen 1.855 € im Monat direkt an die Einrichtung, das Pflegegeld entfällt.
Pflegegrad 4 im Alltag
Zwischen 70 und 90 Punkten ist ein Mensch auf Hilfe in fast allen Bereichen angewiesen. Typisch ist der Mann nach einem schweren Schlaganfall, der mit Hilfe vom Bett in den Rollstuhl kommt, angezogen und gewaschen werden muss und beim Essen Unterstützung braucht. Oder die Frau mit fortgeschrittener Demenz, die zwar noch läuft, aber nachts unruhig ist, Pflege abwehrt und sich nicht mehr selbst versorgt. In beiden Fällen zählt vor allem die Selbstversorgung, die mit 40 Prozent gewichtet wird; im höchsten Punktbereich bringt sie allein 40 Punkte (§ 15 SGB XI).
Pflegegrad 4 ist auch der Grad, an dem viele Familien an ihre Grenzen kommen. Wer pflegt, schläft selten durch, geht kaum noch aus dem Haus und vernachlässigt die eigene Gesundheit. Das Geld der Pflegeversicherung ist deshalb nicht nur Einkommen, sondern vor allem ein Werkzeug, um Entlastung einzukaufen. Wer es so einsetzt, hält die Pflege zu Hause oft deutlich länger durch, als die Familie es selbst erwartet hätte.
Leistungen im Monat und im Jahr
| Leistung bei Pflegegrad 4 | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegeld (nur Angehörige) | 800 € | 9.600 € |
| oder Sachleistung bis | 1.859 € | 22.308 € |
| Tages- und Nachtpflege bis (zusätzlich) | 1.685 € | 20.220 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 1.572 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | 504 € |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | – | 3.539 € |
| Pflegeheim: Betrag an die Einrichtung | 1.855 € | 22.260 € |
Bei Pflegegrad 4 lohnt sich die Nachtpflege, die viele nicht kennen: Sie kommt aus demselben Topf wie die Tagespflege und wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet. Wer nachts betreut werden muss, kann so die pflegende Person entlasten, ohne dass Geld an anderer Stelle fehlt.
Pflegedienst und Pflegegeld mischen
Die Kombinationsleistung ist bei Pflegegrad 4 der Normalfall. Ein Dienst, der morgens beim Waschen und Anziehen und abends beim Zubettgehen hilft, rechnet schnell 1.200 € im Monat ab. Das sind 64,6 % der Sachleistung von 1.859 €, und das Pflegegeld sinkt auf 283,59 € (§ 38 SGB XI). An die gewählte Aufteilung ist man sechs Monate gebunden, abgerechnet wird aber monatlich nach der tatsächlichen Rechnung.
Wie viel Pflegegeld neben dem Pflegedienst bleibt
Pflegegeld im Monat
358,92 €
| Sachleistung genutzt | 40,1 % |
| volles Pflegegeld | 599 € |
| selbst zu zahlen | 0 € |
Pausen einplanen
Der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € ist bei Pflegegrad 4 besonders wichtig. Vier Wochen Kurzzeitpflege, damit die Tochter selbst ins Krankenhaus oder in Urlaub kann, sind bei üblichen Pflegesätzen fast vollständig gedeckt, und das halbe Pflegegeld läuft in dieser Zeit weiter: für 28 Tage 373 €. Wie sich der Topf aufteilen lässt, zeigt der Rechner für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Rente und Absicherung der Pflegeperson
Für eine Pflegeperson, die mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen pflegt und höchstens 30 Stunden erwerbstätig ist, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge (§ 44 SGB XI). Bei Pflegegrad 4 und reinem Pflegegeld gelten 70 % der Bezugsgröße von 3.955 € als beitragspflichtig (§ 166 Abs. 2 SGB VI), also 2.769 € im Monat. Ein Jahr Pflege entspricht 0,6396 Entgeltpunkten und 27,19 € Monatsrente. Bei fünf Jahren Pflege sind das gut 136 € mehr Rente im Monat, ein Leben lang. Der Rentenrechner zeigt den Wert für Kombination und Mehrfachpflege.
Hilfsmittel und Wohnung
Bei Pflegegrad 4 ist ein Pflegebett mit Aufrichthilfe fast immer nötig, oft auch ein Lifter, ein Toilettenstuhl und Lagerungskissen gegen Druckgeschwüre. Technische Pflegehilfsmittel stellt die Kasse in der Regel leihweise; die Zuzahlung beträgt zehn Prozent, höchstens 25 € je Hilfsmittel. Über einen Antrag auf ein Pflegehilfsmittel muss die Kasse innerhalb von drei Wochen entscheiden, sonst gilt es als genehmigt. Wird das Bad umgebaut oder eine Tür verbreitert, damit ein Rollstuhl durchpasst, zahlt sie bis 4.180 € je Maßnahme. Mehr unter Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung.
Zu Hause oder ins Heim?
Bei Pflegegrad 4 stellt sich die Heimfrage häufiger als bei Grad 3. Finanziell verschiebt sich die Rechnung: Zu Hause fließen bis zu 15.215 € Leistungen im Jahr in den Haushalt oder an Dienste, im Heim zahlt die Kasse 1.855 € im Monat an die Einrichtung, und die Familie trägt den Eigenanteil. Im Bundesschnitt waren das am 1. Juli 2026 im ersten Jahr 3.364 € im Monat. Der Pflegeheim-Rechner rechnet mit dem Durchschnitt Ihres Landes und zeigt, wie lange Rente und Ersparnisse reichen.
Weiter zu Pflegegrad 5
Ab 90 Punkten folgt Pflegegrad 5 mit 990 € Pflegegeld. Wer knapp unter dieser Grenze liegt und bei dem sich die Lage verschlechtert, etwa durch eine Sondenernährung oder vollständige Bettlägerigkeit, sollte rechtzeitig eine Höherstufung bei der Pflegekasse beantragen.