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Pflegegrad beantragen: so geht es schnell und vollständig

Vom ersten Anruf bei der Pflegekasse bis zum Bescheid: was Sie sagen, welche Fristen die Kasse einhalten muss und warum jeder Monat Warten Geld kostet.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Was ein später gestellter Antrag kostet

Verlorenes Pflegegeld

1.041 €

Pflegegeld pro Monat347 €
gezahlt abMonat des Antrags (§ 33)

Rückwirkend vor den Antragsmonat zahlt die Kasse nicht.

Pflegegrad vorab schätzen →

Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse sitzt; bei Privatversicherten beim Versicherungsunternehmen. Ein Anruf, eine E-Mail oder ein formloser Brief reicht, das Formular kann nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum: Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, nicht rückwirkend davor (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Wer bei erwartetem Pflegegrad 3 drei Monate zögert, verliert 1.797 € Pflegegeld. Nach dem Antrag beauftragt die Kasse den Medizinischen Dienst, der in der Regel zu Hause begutachtet. Den schriftlichen Bescheid muss die Kasse spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang schicken (§ 18c). Hält sie die Frist ohne eigenen Grund nicht ein, zahlt sie 70 € für jede angefangene Woche. Für Patienten im Krankenhaus, in der Reha, im Hospiz oder in der Palliativversorgung muss die Begutachtung schon nach 5 Arbeitstagen stattfinden. Voraussetzung ist eine Vorversicherung von zwei Jahren in den letzten zehn.

Der Antrag in fünf Schritten

  1. Pflegekasse anrufen. Sie sitzt bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Sagen Sie: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.“ Notieren Sie Datum und Namen des Gesprächspartners. Ab diesem Monat wird gezahlt.
  2. Formular zurückschicken. Die Kasse schickt einen Antrag; darin geht es um Versicherung, Wohnsituation und die gewünschte Leistung (Pflegegeld, Sachleistung oder beides). Die Entscheidung über die Leistungsart lässt sich später ändern.
  3. Pflegetagebuch führen. Zwei Wochen lang jede Hilfe mit Uhrzeit aufschreiben: beim Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, bei Medikamenten, nachts. Das ist die beste Vorbereitung auf das Gutachten.
  4. Begutachtung. Der Medizinische Dienst oder eine von der Kasse beauftragte Gutachterin kommt nach Hause, bei Privatversicherten der Dienst des Versicherers. Die Hauptpflegeperson sollte dabei sein. Mehr unter Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
  5. Bescheid prüfen. Mit dem Bescheid kommt das Gutachten, sofern Sie nicht widersprechen (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Passt der Grad nicht, bleibt ein Monat für den Widerspruch.

Die Fristen, die für die Pflegekasse gelten

Fristen für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit, SGB XI.
LageFristGrundlage
NormalfallBescheid spätestens 25 Arbeitstage nach Antrag§ 18c Abs. 1
Krankenhaus, stationäre Reha, Hospiz, ambulante Palliativversorgung (mit Bedarf)Begutachtung spätestens am 5. Arbeitstag§ 18a Abs. 5
Zu Hause, Pflegezeit oder Familienpflegezeit beim Arbeitgeber angekündigtBegutachtung innerhalb von 10 Arbeitstagen§ 18a Abs. 6
Kurzzeitpflege direkt nach Klinik oder Rehaabschließende Begutachtung bis zum 10. Arbeitstag der Kurzzeitpflege§ 18a Abs. 7
Frist überschritten, Kasse verantwortlich70 € je angefangene Woche§ 18c Abs. 5

Die Fristen laufen ab Eingang des Antrags. Fordert die Kasse noch zwingend nötige Unterlagen an, wird die Frist unterbrochen, bis diese eingehen. Wer schnell liefert, verkürzt also das Verfahren. In den verkürzten Verfahren nach Klinik oder bei angekündigter Pflegezeit stellt der Gutachter zunächst nur fest, ob mindestens Pflegegrad 2 vorliegt; die vollständige Begutachtung wird danach nachgeholt (§ 18a Abs. 7 SGB XI).

Was im Antragsgespräch hilft

Die Kasse fragt am Telefon meist nur nach Versichertennummer, Anschrift und der gewünschten Leistung. Nennen Sie trotzdem kurz, warum Hilfe nötig ist, etwa ein Sturz, eine Demenzdiagnose oder eine bevorstehende Entlassung aus dem Krankenhaus. Fragen Sie nach einer Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Die Kasse muss sie anbieten, und eine Beraterin kann auch zu Hause klären, welche Leistungen sofort möglich sind. Bitten Sie außerdem darum, dass Ihnen das Gutachten zugeschickt wird, und darum, beim Hausbesuch dabei sein zu können. Wer einen Termin im Kalender hat, kann Arbeit, Kinderbetreuung und die Anwesenheit der wichtigsten Pflegeperson planen. Und wer schon einen Pflegedienst gefunden hat, sollte den Namen nennen: Dann kann die Kasse die Kombinationsleistung gleich vorbereiten.

Warum Zögern Geld kostet

Viele Familien warten mit dem Antrag, bis „es wirklich nicht mehr geht“. Das ist teuer, denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat des Antrags (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Bei erwartetem Pflegegrad 3 sind drei Monate Warten 1.797 € Pflegegeld, dazu verfallene Monate Entlastungsbetrag. Der Rechner oben zeigt den Betrag für jeden Grad. Wer unsicher ist, ob es schon für einen Grad reicht, kann vorher den Pflegegrad-Rechner ausfüllen; schon ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1.

Wer anspruchsberechtigt ist

Leistungen setzt voraus, dass die Person in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert oder familienversichert war; bei Kindern genügt es, wenn ein Elternteil diese Zeit erfüllt (§ 33 Abs. 2 SGB XI). Wer aus der privaten in die gesetzliche Pflegeversicherung wechselt, bekommt die privat versicherte Zeit angerechnet. Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.

Welche Leistung im Antrag ankreuzen?

Das Formular fragt, ob Pflegegeld, Sachleistung oder beides gewünscht ist. Pflegen Angehörige, ist das Pflegegeld der Standard. Kommt bereits ein Pflegedienst, wählen Sie die Kombinationsleistung; der Dienst rechnet dann direkt ab. Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel brauchen keinen eigenen Antrag im Formular, die Hilfsmittelpauschale wird meist über einen Anbieter beantragt. Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind nach dem Bescheid ohne weiteren Vorab-Antrag möglich.

Was dieser Pflegegrad 2026 im Monat bringt

Leistungen im Monat

772 €

davon aufs Konto599 €
Sachleistung0 €
im Jahr mit Jahresbetrag12.803 €
Alle Leistungen mit Tagespflege und Wohngruppe rechnen →

Wenn Angehörige im Ausland leben

Der Antrag muss nicht von vor Ort gestellt werden. Mit einer Vollmacht kann ein Kind von überall anrufen oder schreiben. Für den Hausbesuch ist aber eine Person nötig, die den Alltag kennt; ist niemand in Deutschland, sollte zumindest ein schriftliches Pflegetagebuch vorliegen. Die englische Fassung dieser Seite erklärt das Verfahren für Familien, die nicht in Deutschland leben.

Fragen aus der Praxis

Wer darf den Antrag auf einen Pflegegrad stellen?

Die pflegebedürftige Person selbst, oder jemand, den sie bevollmächtigt hat, etwa ein Kind mit Vorsorgevollmacht, oder eine gerichtlich bestellte Betreuerin. Angehörige können den Anruf übernehmen, die Kasse verlangt dann eine Vollmacht oder die Unterschrift der versicherten Person auf dem Formular. Der Antrag wirkt ab dem Tag, an dem er bei der Kasse eingeht.

Was zahlt die Pflegekasse, wenn der Bescheid zu spät kommt?

Für jede angefangene Woche nach Ablauf von 25 Arbeitstagen 70 € (§ 18c Abs. 5 SGB XI), bei fünf Wochen also 350 €. Das gilt nicht, wenn die Kasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat, etwa weil Unterlagen fehlten oder der Termin auf Ihren Wunsch verschoben wurde, und nicht für Heimbewohner, die schon mindestens Pflegegrad 2 haben.

Sollte ich den Antrag schon aus dem Krankenhaus stellen?

Ja, wenn absehbar ist, dass die Versorgung nach der Entlassung neu geregelt werden muss. Dann gilt eine verkürzte Frist: Die Begutachtung muss spätestens am 5. Arbeitstag nach Eingang stattfinden, oft nach Aktenlage im Krankenhaus (§ 18a Abs. 5 SGB XI). Der Sozialdienst der Klinik hilft beim Antrag und bei der Suche nach Kurzzeitpflege.

Muss ich vor dem Antrag beim Arzt gewesen sein?

Nein, ein ärztliches Attest ist keine Voraussetzung. Hilfreich sind aber Arztbriefe, Entlassungsberichte, der Medikamentenplan und Befunde, weil sie dem Medizinischen Dienst zeigen, welche Erkrankungen zu den Einschränkungen führen. Legen Sie sie beim Hausbesuch bereit oder schicken Sie Kopien vorab, damit nichts vergessen wird.

Was passiert, wenn meine Mutter die Begutachtung ablehnt?

Dann kann die Pflegekasse die Leistungen verweigern, weil die Untersuchung im Wohnbereich Voraussetzung ist (§ 18a Abs. 2 SGB XI). Oft hilft es, den Termin so zu legen, dass ein vertrauter Mensch dabei ist, und vorher zu erklären, dass niemand die Wohnung kontrolliert, sondern nur die nötige Hilfe festgestellt wird.

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