Pflegegrad 3: wie viel Geld es gibt und wer ihn bekommt
Der häufigste Grad bei Demenz und nach einem Schlaganfall: Hier steht, was er 2026 bringt und wo die Grenze zu Grad 2 und Grad 4 liegt.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Was dieser Pflegegrad 2026 im Monat bringt
Leistungen im Monat
772 €
| davon aufs Konto | 599 € |
| Sachleistung | 0 € |
| im Jahr mit Jahresbetrag | 12.803 € |
Pflegegrad 3 bekommt, wer im Gutachten des Medizinischen Dienstes zwischen 47,5 und unter 70 Gesamtpunkten erreicht; das Gesetz nennt das schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit (§ 15 Abs. 3 SGB XI). 2026 zahlt die Pflegekasse dafür 599 € Pflegegeld im Monat, wenn die Familie selbst pflegt, oder Sachleistungen eines Pflegedienstes bis 1.497 €. Wer beides mischt, erhält anteiliges Pflegegeld: Ein Pflegedienst für 750 € verbraucht 50,1 % des Topfs, dann bleiben 298,90 € Pflegegeld. Dazu kommen der Entlastungsbetrag von 131 €, Pflegehilfsmittel bis 42 € im Monat, Tagespflege bis 1.357 € als eigener Topf und der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Pflegt nur die Familie, ergibt das zusammen 12.803 € im Jahr, davon 7.188 € als Geld aufs Konto.
Was Pflegegrad 3 im Gutachten bedeutet
Pflegegrad 3 steht in der Mitte der Skala und ist zugleich der Grad, an dem sich viele Familien zum ersten Mal ernsthaft fragen, ob die Pflege zu Hause noch zu schaffen ist. Die Person kommt mit Hilfe durch den Tag, aber kaum ein Vormittag vergeht ohne jemanden, der beim Duschen stützt, die Tabletten richtet, an das Trinken erinnert oder nachts nachsieht. Im Gutachten zeigt sich das als Summe von 47,5 bis unter 70 Punkten.
Wichtig ist, wie diese Punkte zusammenkommen. Selbstversorgung (Modul 4) zählt 40 Prozent; wer dort im Punktbereich 3 landet, hat bereits 30 Punkte. Modul 2 und 3 werden nicht addiert, sondern nur der höhere Wert geht ein; bei Demenz entscheidet oft das Verhalten in Modul 3, nicht das Gedächtnis in Modul 2. Mobilität dagegen zählt nur 10 Prozent: Ein Rollstuhl allein führt selten über Pflegegrad 2 hinaus. Den eigenen Stand prüfen Sie mit dem Pflegegrad-Rechner, der jedes Kriterium der Anlage 1 abfragt.
| Modul | Gewicht | gewichtete Punkte je Bereich 0 bis 4 |
|---|---|---|
| 1 Mobilität | 10 % | 0 · 2,5 · 5 · 7,5 · 10 |
| 2 oder 3 Kognition oder Verhalten (höherer Wert) | 15 % | 0 · 3,75 · 7,5 · 11,25 · 15 |
| 4 Selbstversorgung | 40 % | 0 · 10 · 20 · 30 · 40 |
| 5 Krankheit und Therapie | 20 % | 0 · 5 · 10 · 15 · 20 |
| 6 Alltag und Kontakte | 15 % | 0 · 3,75 · 7,5 · 11,25 · 15 |
Ein typischer Weg zu Grad 3: Selbstversorgung im Bereich 2 (20 Punkte), Verhalten im Bereich 4 (15 Punkte), Krankheitsbewältigung im Bereich 2 (10 Punkte), Alltag im Bereich 3 (11,25 Punkte) und Mobilität im Bereich 2 (5 Punkte) ergeben 61,25. Fehlt die Unruhe in Modul 3, fällt dieselbe Person auf 57,5 und bleibt in Grad 3; fehlt zusätzlich die Hilfe beim Duschen, rutscht sie unter 47,5.
Das Geld im Monat
Pflegegrad 3 öffnet drei Wege, die sich in einem Kalendermonat kombinieren lassen.
- Pflegegeld: 599 €, wenn Angehörige, Freunde oder Nachbarn pflegen (§ 37 SGB XI).
- Sachleistung: bis 1.497 € für einen zugelassenen Pflegedienst, der direkt mit der Kasse abrechnet (§ 36 SGB XI).
- Kombination: Das Pflegegeld sinkt um den Anteil, zu dem die Sachleistung genutzt wird (§ 38 SGB XI). Mit dem Pflegedienst für 750 € sind es 50,1 % Sachleistung und 298,90 € Pflegegeld. Den genauen Wert für Ihre Rechnung liefert der Kombinationsrechner.
Unabhängig davon stehen die Budgets, die nur gegen Beleg fließen: Entlastungsbetrag 131 €, Pflegehilfsmittel bis 42 € und Tagespflege bis 1.357 €. Die Tagespflege wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet. Gerade bei Grad 3 lohnt sie sich: Zwei Tage pro Woche in einer Einrichtung entlasten die pflegende Person spürbar, ohne dass vom Pflegegeld etwas abgeht.
Wie viel Pflegegeld neben dem Pflegedienst bleibt
Pflegegeld im Monat
358,92 €
| Sachleistung genutzt | 40,1 % |
| volles Pflegegeld | 599 € |
| selbst zu zahlen | 0 € |
Im Jahr: was zusammenkommt
| Leistung bei Pflegegrad 3 | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegeld (nur Angehörige) | 599 € | 7.188 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 1.572 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | 504 € |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | – | 3.539 € |
| Zusammen | 772 € | 12.803 € |
Der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € ist der größte Posten nach dem Pflegegeld und wird am häufigsten verschenkt (§ 42a SGB XI). Er bezahlt eine Vertretung, wenn die pflegende Person in Urlaub geht oder krank wird, und einen vorübergehenden Platz in einer Einrichtung. Während dieser Zeit läuft die Hälfte des Pflegegeldes weiter, bei Grad 3 knapp 300 € im Monat. Planen lässt sich das mit dem Rechner für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Grad 3 im Pflegeheim
Im Heim fällt das Pflegegeld weg. Die Kasse zahlt 1.319 € an die Einrichtung und einen Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil. Der Eigenanteil selbst ist im selben Heim für die Grade 2 bis 5 gleich hoch; ein höherer Grad macht das Heim also für die Familie nicht teurer, sondern nur für die Kasse. Im Bundesschnitt lag der Eigenanteil im ersten Jahr bei 3.364 € im Monat (vdek, 1. Juli 2026). Wie viel es im eigenen Land ist, zeigt der Pflegeheim-Rechner.
Wenn der Bescheid nicht passt
Viele Familien, die Grad 3 erwarten, erhalten zunächst Grad 2, weil im Gutachten Hilfe als selbständig gewertet wurde, die tatsächlich nötig ist: das Erinnern an das Trinken, das Richten der Kleidung, nächtliche Unruhe, die am Tag der Begutachtung nicht auftrat. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Hilfreich ist ein Pflegetagebuch über zwei Wochen, in dem jede Hilfe mit Uhrzeit steht. Hat sich der Zustand erst später verschlechtert, ist der richtige Weg ein Antrag auf Höherstufung.
Für die pflegende Familie
Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Angehörige, die mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen pflegen; bei reinem Pflegegeld bringt ein Jahr 16,71 € Monatsrente (Rentenrechner). Wer für die Pflege kein Geld annimmt, kann in der Steuererklärung den Pflege-Pauschbetrag von 1.100 € ansetzen. Das Pflegegeld zählt bei Bürgergeld und Wohngeld nicht als Einkommen.