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Höherstufung des Pflegegrads: wann sie sich lohnt und was sie riskiert

Wenn der Alltag seit dem letzten Bescheid deutlich schwerer geworden ist: wie der Antrag aussieht, was die Gutachterin neu bewertet und ab wann mehr Geld kommt.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir

Wie nah ist der nächste Pflegegrad?

Bis zum nächsten Grad fehlen

3,75

Grad heute3
Pflegegeld danach mehr201 €
Sachleistung danach mehr362 €
Punkte neu schätzen →

Eine Höherstufung beantragen Sie, wenn sich der Zustand seit dem letzten Bescheid dauerhaft verschlechtert hat. Ein formloser Antrag an die Pflegekasse genügt; sie beauftragt ein neues Gutachten, für das der Medizinische Dienst das Vorgutachten beizieht und die Entwicklung seither beschreibt. Eine Wartezeit nach dem letzten Bescheid schreibt das SGB XI nicht vor. Rechtlich ist die Höherstufung die Änderung eines Bescheids mit Dauerwirkung nach § 48 SGB X; mehr Geld gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Der Wechsel von Grad 3 auf Grad 4 bringt 201 € Pflegegeld und 362 € Sachleistung mehr im Monat; wer drei Monate zögert, verliert allein beim Pflegegeld 603 €. Das neue Gutachten bewertet aber alle Module neu: Zeigt es eine wesentliche Besserung, darf die Kasse den Grad nach einer Anhörung für die Zukunft auch senken. Wer 2017 aus einer Pflegestufe übergeleitet wurde, behält seinen Grad, solange überhaupt Pflegebedürftigkeit besteht (§ 140 Abs. 3 SGB XI).

Wann eine Höherstufung der richtige Weg ist

Ein Bescheid über den Pflegegrad gilt, bis er geändert wird. Verschlechtert sich der Zustand danach, passt er nicht mehr, aber die Pflegekasse ändert ihn in aller Regel erst, wenn die Familie das anstößt. Typische Anlässe sind ein Sturz mit Bruch, ein Schlaganfall, eine fortschreitende Demenz, eine neu aufgetretene Inkontinenz oder ein Krankenhausaufenthalt, nach dem die Person nicht mehr allein aufsteht. Maßgeblich ist, dass die neuen Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen (§ 14 Abs. 1 SGB XI); eine schwere Grippe oder die ersten Wochen nach einer Operation genügen dafür nicht.

War der Bescheid schon bei Erlass zu niedrig, ist der Widerspruch das Mittel der Wahl. Die vier Verfahren rund um den Pflegegrad unterscheiden sich vor allem darin, wer sie auslöst und ab wann Geld fließt.

Grundlagen: § 33 SGB XI, §§ 44 und 48 SGB X, § 84 SGG, Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund.
Verfahrenpasst, wennFristWirkung
Antrag auf Höherstufungder Zustand sich nach dem Bescheid verschlechtert hatkeinemehr Geld frühestens ab dem Antragsmonat
Widerspruchder Bescheid von Anfang an zu niedrig war1 Monat ab BekanntgabeNachzahlung ab dem ursprünglichen Antrag
Überprüfungsantragdie Frist verpasst ist und das Gutachten falsch warkeineNachzahlung bis 4 Jahre zurück
Wiederholungsbegutachtungdie Kasse konkrete Hinweise auf eine Besserung hatkein Antrageine Senkung wirkt nur für die Zukunft

So stellen Sie den Antrag

Einen Vordruck schreibt das Gesetz nicht vor. Leistungen der Pflegeversicherung gibt es auf Antrag (§ 33 Abs. 1 SGB XI), und ein formloses Schreiben an die Pflegekasse reicht aus. Viele Kassen schicken danach ein eigenes Formular, das Sie ausfüllen können, aber nicht abwarten müssen: Der Monat des ersten Schreibens zählt. Nennen Sie kurz, was sich geändert hat und seit wann, etwa „seit dem Oberschenkelhalsbruch im März kann meine Mutter nicht mehr allein duschen und nachts nicht mehr allein zur Toilette“.

Je konkreter die Unterlagen, desto leichter fällt es der Gutachterin, die Veränderung festzuhalten:

  • Berichte seit dem letzten Gutachten: Entlassbrief der Klinik, Befunde von Fachärzten, Reha-Bericht.
  • Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen, das nicht nur die Hilfe zeigt, sondern auch, was früher allein ging und heute nicht mehr.
  • Den aktuellen Medikamentenplan und Verordnungen von Therapie oder Behandlungspflege.
  • Das letzte Gutachten als eigene Vergleichsgrundlage; die Gutachterin zieht es ohnehin bei.

Was das neue Gutachten anders macht

Bei einer Höherstufung beginnt die Gutachterin nicht bei null. Nach den Begutachtungs-Richtlinien muss sie die vorliegenden Gutachten beiziehen, die zwischenzeitliche Entwicklung würdigen und eingehend dokumentieren. Ein bloßer Verweis auf das Vorgutachten reicht nicht: In der Zwischenanamnese steht, wie die Erkrankungen verlaufen sind, was sich in jedem Modul verbessert oder verschlechtert hat und worauf das zurückgeht. Empfiehlt sie einen niedrigeren Grad, muss sie zusätzlich begründen, wodurch die Einschränkungen geringer geworden sind.

Anders als beim Erstantrag ist ab 14 Jahren ein strukturiertes Telefon- oder Videointerview zulässig, wenn die versicherte Person zustimmt (§ 142a SGB XI). Bei Menschen mit kognitiven Einschränkungen, psychischen Problemlagen oder Sprachschwierigkeiten muss dann eine Unterstützungsperson dabei sein, bei allein lebenden Menschen mit Demenz prüft die Gutachterin besonders kritisch, ob das Format passt. Wer den Alltag lieber zeigt als beschreibt, lehnt das Telefon ab und bittet um einen Hausbesuch.

Rechenbeispiel: warum nicht jede Verschlechterung reicht

Eine Frau Ende siebzig hatte im letzten Gutachten 53,75 Punkte und damit Pflegegrad 3. Nach einem Sturz geht sie nur noch mit Hilfe durch die Wohnung, braucht beim Duschen und Anziehen deutlich mehr Unterstützung und rutscht in Mobilität und Selbstversorgung jeweils in den nächsten Punktbereich. Der Motor ergibt 66,25 Punkte: Sie bleibt in Pflegegrad 3, bis zum nächsten Grad fehlen 3,75 Punkte. Erst wenn auch der Alltag aus dem Takt gerät, weil sie nachts mehrfach wach wird und ihren Tag nicht mehr selbst einteilt, steigt Modul 6 in den höchsten Bereich und die Summe auf 73,75 Punkte, also Pflegegrad 4.

Gewichtete Punkte nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI; Pflegegrad 4 beginnt bei 70 Punkten.
Modul (gewichtet)letztes Gutachtennach dem Sturzmit gestörtem Alltag
1 Mobilität5,007,507,50
2 und 3 Kognition oder Verhalten11,2511,2511,25
4 Selbstversorgung20,0030,0030,00
5 Krankheit und Therapie10,0010,0010,00
6 Alltag und Kontakte7,507,5015,00
Gesamtpunkte53,7566,2573,75
Pflegegrad334

Die Lehre daraus: Schildern Sie im Antrag und beim Termin nicht nur das auslösende Ereignis, sondern jede Veränderung in allen sechs Modulen. Gerade Schlaf, Tagesstruktur und Kontakte (Modul 6) und das Begleiten zu Ärzten und Therapien (Modul 5) übersehen Familien oft, obwohl sie zusammen 35 % der Gewichtung ausmachen. Wie viel bis zum nächsten Grad fehlt, zeigt der Rechner oben; mit dem Pflegegrad-Rechner gehen Sie jedes Kriterium einzeln durch. Was jeder Monat Abwarten kostet, rechnet der folgende Rechner aus.

Was ein später gestellter Antrag kostet

Verlorenes Pflegegeld

1.041 €

Pflegegeld pro Monat347 €
gezahlt abMonat des Antrags (§ 33)

Rückwirkend vor den Antragsmonat zahlt die Kasse nicht.

Pflegegrad vorab schätzen →

Was der höhere Grad außer Pflegegeld bringt

Beträge 2026 nach §§ 41 und 43 SGB XI; Rente bei reinem Pflegegeld nach § 166 Abs. 2 SGB VI; Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG.
Wechselab GesamtpunktenTagespflege mehr im MonatHeim: Kasse zahlt mehrMonatsrente je Pflegejahr mehrPauschbetrag mehr
1 auf 227,0721 €674 €10,49 €600 €
2 auf 347,5636 €514 €6,22 €500 €
3 auf 470,0328 €536 €10,48 €700 €
4 auf 590,0400 €241 €11,66 €0 €

Der höhere Grad wirkt in viele Töpfe zugleich. Das Budget für die Tagespflege wächst, ebenso der Betrag, den die Kasse im Heim überweist. Der pflegebedingte Eigenanteil im Heim bleibt dagegen gleich, weil er innerhalb einer Einrichtung für die Grade 2 bis 5 einheitlich ist; im Heim ändert die Höherstufung also, was die Kasse überweist, nicht was die Familie zahlt. Für die Pflegeperson steigen die Rentenbeiträge (§ 166 Abs. 2 SGB VI) und der steuerliche Pauschbetrag (§ 33b Abs. 6 EStG). Wie viel Rente zusammenkommt, zeigt der Rentenrechner für pflegende Angehörige.

Das Risiko: Der Grad kann auch sinken

Ein Antrag auf Höherstufung öffnet das ganze Gutachten. Hat sich etwa die Mobilität nach einer Reha deutlich gebessert, während das Gedächtnis nachlässt, können die Punkte am Ende unter dem bisherigen Stand liegen. Eine Senkung setzt eine wesentliche Änderung der Verhältnisse voraus und wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft (§ 48 Abs. 1 SGB X). Bevor die Kasse einen niedrigeren Grad festsetzt, muss sie Sie anhören und Ihnen Gelegenheit geben, sich zu äußern (§ 24 SGB X). Gegen den neuen Bescheid ist ein Widerspruch möglich.

Einen besonderen Schutz haben Menschen, die zum 1. Januar 2017 aus einer alten Pflegestufe in einen Pflegegrad übergeleitet wurden: Ihr Grad bleibt auch bei einer neuen Begutachtung erhalten, es sei denn, sie führt zu einem höheren Grad oder zu dem Ergebnis, dass überhaupt keine Pflegebedürftigkeit mehr besteht (§ 140 Abs. 3 SGB XI). Für alle anderen gilt: Prüfen Sie vor dem Antrag ehrlich, ob sich in einzelnen Bereichen etwas verbessert hat, und rechnen Sie die Module einmal selbst durch.

Wenn die Kinder aus der Ferne helfen

Lebt die Mutter in Deutschland und der Sohn im Ausland, kann er den Antrag mit einer Vollmacht stellen. Ein Antrag gilt auch dann als gestellt, wenn er bei einer anderen Sozialbehörde, einer Gemeinde oder einer deutschen Auslandsvertretung eingeht; maßgeblich ist der Tag des Eingangs dort (§ 16 SGB I). Bitten Sie die Kasse, Ihnen den Termin früh mitzuteilen, und sorgen Sie dafür, dass beim Gespräch jemand anwesend ist, der den Alltag kennt. Wird ein Telefon- oder Videointerview angeboten, können Sie als Unterstützungsperson zugeschaltet werden. Wie der Besuch selbst abläuft, steht unter Begutachtung durch den Medizinischen Dienst; was in den Graden Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4 zusteht, auf den Seiten der Grade.

Fragen aus der Praxis

Wie formuliere ich den Antrag auf einen höheren Pflegegrad?

Ein Satz genügt: „Hiermit beantrage ich die Höherstufung meines Pflegegrades, weil sich mein Zustand verschlechtert hat.“ Dazu kommen Name, Versichertennummer, Datum und die Unterschrift der versicherten Person oder ihrer Bevollmächtigten. Schicken Sie das Schreiben so, dass Sie den Eingang belegen können, denn der Eingangsmonat bestimmt den Beginn der Zahlung. Neue Arztbriefe und ein Pflegetagebuch können Sie beilegen oder bis zum Termin nachreichen.

Ab welchem Monat zahlt die Kasse nach einer Höherstufung mehr?

Ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Kasse eingeht, sofern der höhere Grad zu diesem Zeitpunkt schon bestand; tritt er erst danach ein, ab diesem späteren Zeitpunkt. Für Monate vor dem Antrag gibt es nichts (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Den Unterschied zahlt die Kasse nach dem neuen Bescheid in einer Summe nach. Von Grad 2 auf Grad 3 sind das 252 € Pflegegeld für jeden Monat seit dem Antrag.

Kann der Pflegegrad bei einem Antrag auf Höherstufung auch sinken?

Ja, das ist möglich, aber an Bedingungen geknüpft. Das neue Gutachten bewertet alle Kriterien neu. Ergibt es weniger Punkte, weil sich etwas wesentlich gebessert hat, darf die Kasse den Bescheid für die Zukunft ändern (§ 48 SGB X). Vorher muss sie Sie anhören (§ 24 SGB X), und das Gutachten muss darlegen, wodurch sich die Selbständigkeit verbessert hat. Gegen einen niedrigeren Grad steht Ihnen der Widerspruch offen.

Wie lange muss man nach dem letzten Bescheid mit einem neuen Antrag warten?

Das SGB XI schreibt keine Wartezeit vor. Entscheidend ist, ob sich der Hilfebedarf seit dem letzten Gutachten tatsächlich verändert hat, und zwar voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Wer kurz nach einem Bescheid nur dieselben Einschränkungen noch einmal schildert, bringt keine neuen Tatsachen vor. Hält die Familie schon den ersten Bescheid für falsch, ist innerhalb der Monatsfrist der Widerspruch der passende Weg.

Kommt bei einer Höherstufung immer jemand ins Haus?

Nicht zwingend. Bei Höherstufungen ab 14 Jahren erlauben die Begutachtungs-Richtlinien ein strukturiertes Telefon- oder Videointerview, wenn die versicherte Person zustimmt und die Gutachterin es fachlich für geeignet hält. Bei kognitiven Einschränkungen geht das nur mit einer Unterstützungsperson. Stimmen Sie nicht zu, wenn sich der Alltag am Telefon schlecht zeigen lässt. Ist die Aktenlage eindeutig, kann ausnahmsweise auch ohne Gespräch entschieden werden.

Was ändert eine Höherstufung für pflegende Angehörige?

Mit dem Grad steigen die Rentenbeiträge, die die Kasse für die Pflegeperson zahlt. Bei reinem Pflegegeld bringt ein Jahr Pflege bei Grad 3 16,71 € Monatsrente, bei Grad 4 27,19 €. Der Pflege-Pauschbetrag wächst von 1.100 € auf 1.800 € im Jahr, sofern die Pflegeperson kein Geld für die Pflege annimmt. Steuerlich zählt der höchste Grad, der im Kalenderjahr festgestellt war.

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