Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegedienst zusammen
Tragen Sie die Monatsrechnung des Pflegedienstes ein: Der Rechner zeigt den genutzten Anteil der Sachleistung und das Pflegegeld, das daneben ausgezahlt wird.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · So rechnen wir
Pflegegeld, das bleibt
358,92 €
59,9 % von 599 €
| Pflegedienst über die Kasse | 600 € |
|---|---|
| Alltagshilfe über die Kasse | 0 € |
| Pflegegeld aufs Konto | 358,92 € |
Rechenweg Schritt für Schritt
- Sachleistungsbetrag Grad 3: 1.497 €; genutzt 600 € = 40,1 %.
- Pflegegeld 599 € × 59,9 % = 358,92 € (§ 38 Satz 2).
- Alltagshilfen über den Umwandlungsanspruch höchstens 40 % des Sachleistungsbetrags; sie zählen wie Sachleistung (§ 45a Abs. 4).
- An die Aufteilung sind Sie 6 Monate gebunden (§ 38 Satz 3).
Schätzung mit den Beträgen des SGB XI für 2026. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihrer Pflegekasse. So rechnen wir
Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird und zusätzlich einen zugelassenen Pflegedienst nutzt, erhält die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Die Kasse zahlt die Rechnung des Dienstes bis zur Sachleistungsgrenze des Grades und überweist daneben ein anteiliges Pflegegeld. Es sinkt um genau den Prozentsatz, zu dem die Sachleistung verbraucht wurde. Nutzt der Dienst die Hälfte des Topfs, bleibt die Hälfte des Pflegegeldes: bei Pflegegrad 2 173,50 €, bei Pflegegrad 3 299,50 €, bei Pflegegrad 4 400,00 € und bei Pflegegrad 5 495,00 €. Alltagshilfen, die über den Umwandlungsanspruch aus dem Sachleistungstopf bezahlt werden, zählen wie Sachleistung. Bei Pflegegrad 3 mit 900 € für den Dienst und 200 € für eine Alltagshilfe sind 73,5 % genutzt, es bleiben 158,85 €. An die gewählte Aufteilung ist man sechs Monate gebunden; der Entlastungsbetrag mindert das Pflegegeld nicht.
Die Kombination für jeden Grad
| Pflegegrad | Sachleistung bis | Pflegegeld voll | Dienst nutzt die Hälfte: Pflegegeld | Dienst nutzt drei Viertel: Pflegegeld |
|---|---|---|---|---|
| 2 | 796 € | 347 € | 173,50 € | 86,75 € |
| 3 | 1.497 € | 599 € | 299,50 € | 149,75 € |
| 4 | 1.859 € | 800 € | 400,00 € | 200,00 € |
| 5 | 2.299 € | 990 € | 495,00 € | 247,50 € |
Die Rechnung ist einfach, aber nicht intuitiv: Es zählt der Prozentsatz, nicht der Eurobetrag. Ein Pflegedienst für 400 € kostet bei Pflegegrad 2 gut die Hälfte des Pflegegeldes, bei Pflegegrad 5 nur ein Sechstel, weil der Sachleistungstopf dort fast dreimal so groß ist (§ 38 SGB XI).
Übersteigt die Rechnung des Dienstes den Sachleistungsbetrag, zahlt die Familie den Rest selbst und bekommt kein Pflegegeld mehr. Wer regelmäßig darüber liegt, sollte prüfen, ob ein Teil der Einsätze als Betreuung über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann. Für Alltagshilfen gibt es außerdem den Umwandlungsanspruch, der aber ebenfalls Pflegegeld kostet.
Ein praktischer Tipp: Lassen Sie sich vom Pflegedienst einen Kostenvoranschlag für einen typischen Monat geben und tragen Sie ihn in den Rechner ein, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. So sieht die Familie vorher, wie viel Pflegegeld bleibt, und kann Einsätze so legen, dass die Grenze nicht überschritten wird.