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Pflegegrad bei Demenz: wie Gedächtnis, Verhalten und Alltag zählen

Bei Demenz entscheidet selten der Körper, sondern das Erinnern, das Verhalten und der Tagesablauf: so rechnet das Gutachten, an drei Beispielen.

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Demenz: Zählt Modul 2 oder Modul 3?

Gewertet für Module 2 und 3

15,00

Modul 2 gewichtet7,50 (Bereich 2)
Modul 3 gewichtet15,00 (Bereich 4)
Es zähltModul 3
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Eine Demenz-Diagnose allein führt zu keinem Pflegegrad; maßgeblich ist, wie viel personelle Hilfe im Alltag nötig ist. Für Menschen mit Demenz sind drei Module entscheidend. Modul 2 misst kognitive Fähigkeiten wie Orientierung, Erinnern und das Erkennen von Gefahren, Modul 3 Verhaltensweisen wie Unruhe, nächtliches Umherlaufen oder die Abwehr von Pflege. Beide zusammen gehen mit 15 % in die Gesamtpunkte ein, aber nur mit dem höheren der beiden gewichteten Werte (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Modul 6, der Alltag mit Tagesablauf, Schlaf und Kontakten, zählt weitere 15 %. Im Rechenbeispiel erreicht eine körperlich fitte, vergessliche Frau 37,50 Punkte und Pflegegrad 2, also 347 € Pflegegeld im Monat. Ein Mann mit ähnlichem Gedächtnis, der aber nachts umherläuft, kommt auf 47,50 Punkte und Grad 3; ohne die Wertung des Verhaltens wären es nur 40,00. Für Betreuungsgruppen und Helferkreise gibt es den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.

Welche Module bei Demenz zählen

Bis Ende 2016 galten Pflegestufen; seit 2017 erfasst das Gutachten neben Waschen, Anziehen und Essen ausdrücklich auch, ob jemand weiß, wo er ist, ob er Gefahren erkennt und ob er nachts aufsteht (§ 14 Abs. 2 SGB XI). Für eine Demenz sind vor allem drei der sechs Module wichtig:

  • Modul 2, kognitive und kommunikative Fähigkeiten: elf Kriterien, darunter Personen erkennen, örtliche und zeitliche Orientierung, Erinnern, mehrschrittige Handlungen steuern, Entscheidungen treffen, Risiken erkennen und einem Gespräch folgen. Jede Fähigkeit wird als vorhanden, größtenteils vorhanden, in geringem Maße vorhanden oder nicht vorhanden eingestuft.
  • Modul 3, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: dreizehn Kriterien von motorischer Unruhe und nächtlicher Unruhe über Abwehr pflegerischer Maßnahmen und Wahnvorstellungen bis zu Ängsten und Antriebslosigkeit. Hier zählt, wie oft das Verhalten auftritt und personelle Hilfe auslöst.
  • Modul 6, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Tagesablauf, Ruhen und Schlafen, sich beschäftigen, in die Zukunft planen, Umgang mit Menschen im direkten Kontakt und Kontakte nach außen.

Modul 2 und Modul 3 teilen sich 15 % der Gewichtung, Modul 6 hat eigene 15 % (§ 15 Abs. 2 SGB XI). Dazu kommt die Selbstversorgung mit 40 %, in der auch das Anleiten und Beaufsichtigen beim Waschen, Anziehen und Essen Punkte bringt. Wer seine Mutter jeden Morgen zum Duschen auffordern und daneben stehen muss, leistet Hilfe, die gezählt wird.

Modul 2 oder Modul 3: der höhere Wert entscheidet

Die beiden Module werden nicht addiert. Das Gesetz gibt ihnen einen gemeinsamen gewichteten Wert, der aus dem höheren der beiden besteht (§ 15 Abs. 3 SGB XI). In Modul 2 reicht die Summe der Einzelpunkte bis 33, in Modul 3 bis 65; beide werden nach eigenen Grenzen in fünf Bereiche eingeteilt (Anlage 2). In Modul 3 genügen schon wenige häufige Verhaltensweisen für den höchsten Bereich: ab 7 Einzelpunkten gibt es die vollen 15,00 gewichteten Punkte. Die Häufigkeit wird nach Anlage 1 so bewertet: nie oder sehr selten 0, selten (ein- bis dreimal in zwei Wochen) 1, häufig (zweimal bis mehrmals pro Woche, aber nicht täglich) 3, täglich 5 Punkte (Anlage 1).

Deshalb lohnt es sich, beide Module getrennt vorzubereiten. Im Rechner oben tragen Sie die Summen ein und sehen, welches Modul zählt; der Pflegegrad-Rechner fragt jedes Kriterium einzeln ab.

Drei Rechenbeispiele aus dem Motor

Die drei Fälle sind mit dem Begutachtungsinstrument dieser Seite gerechnet, Kriterium für Kriterium. Frau A. ist vergesslich, findet sich außerhalb der Wohnung nicht mehr zurecht und verpasst Termine, ist aber ruhig und körperlich beweglich. Herr B. erinnert sich noch an vieles, läuft aber mehrmals pro Woche unruhig umher, steht nachts auf und wehrt sich gelegentlich gegen Hilfe. Frau C. hat eine fortgeschrittene Demenz, braucht bei fast allem Anleitung oder Übernahme und erkennt Angehörige nur noch zeitweise.

Einzelpunkte nach Anlage 1, gewichtete Punkte nach Anlage 2 zu § 15 SGB XI; Pflegegeld nach § 37 SGB XI.
Frau A.: vergesslich, ruhigHerr B.: unruhig, nachts wachFrau C.: fortgeschritten
Modul 2: Summe, gewichtet16 · 11,259 · 7,5025 · 15,00
Modul 3: Summe, gewichtet2 · 3,758 · 15,0012 · 15,00
Es zähltModul 2Modul 3Modul 2
Modul 4 Selbstversorgung, gewichtet10,0020,0030,00
Modul 6 Alltag, gewichtet11,257,5015,00
Gesamtpunkte37,5047,5075,00
Pflegegrad234
Wenn nur Modul 2 zählte37,50 · Grad 240,00 · Grad 275,00 · Grad 4
Pflegegeld im Monat347 €599 €800 €

Bei Frau A. zählt das Gedächtnis: Modul 2 liegt höher, die seltenen Ängste in Modul 3 spielen keine Rolle. Bei Herrn B. ist es umgekehrt. Sein Verhalten hebt den gemeinsamen Wert von 7,50 auf 15,00 Punkte, und genau das bringt ihn von 40,00 auf 47,50 Punkte und damit über die Schwelle zu Pflegegrad 3 bei 47,5. Hätte die Familie die nächtlichen Runden beim Termin nicht erwähnt, wäre es Grad 2 geblieben. Bei Frau C. liegen beide Module im höchsten Bereich; mehr als 15,00 Punkte sind dort nicht zu holen, die übrigen Punkte kommen aus Selbstversorgung und Alltag.

Modul 6: der Alltag, der oft fehlt

Modul 6 wird bei Demenz häufig unterschätzt, obwohl es mehr wiegt als die Mobilität. Es fragt, ob jemand seinen Tag selbst einteilt und sich auf Änderungen einstellt, ob er ruhig schläft, ob er sich sinnvoll beschäftigt, ob er über den Tag hinaus plant und ob er Kontakt zu anderen hält. Gemeint ist die Hilfe, die dafür nötig ist: Wer den Vater jeden Morgen durch den Tag lotst, ihm sagt, wann gegessen wird, ihn zum Spaziergang abholt und abends zur Ruhe bringt, leistet Unterstützung in mehreren Kriterien. Bei Frau A. bringt Modul 6 11,25 Punkte, genauso viel wie ihr Gedächtnis.

Für die Begutachtung heißt das: Beschreiben Sie einen gewöhnlichen Tag von morgens bis nachts, mit allen Erinnerungen, Aufforderungen und Begleitungen. Menschen mit Demenz stellen sich vor Fremden oft besser dar, als sie den Alltag bewältigen. Ein getrenntes Gespräch mit der Gutachterin ist möglich, mehr dazu unter Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Verschlechtert sich die Demenz später, ist ein Antrag auf Höherstufung der Weg zum passenden Grad.

Betreuung, die die Kasse bezahlt

Für Menschen mit Demenz ist Betreuung oft wichtiger als Pflege im engeren Sinn. Das SGB XI kennt dafür eigene Angebote zur Unterstützung im Alltag: Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Helferkreise zur stundenweisen Entlastung der Angehörigen zu Hause, Tagesbetreuung in Kleingruppen, Alltagsbegleiter und Pflegebegleiter (§ 45a Abs. 1 SGB XI). Sie brauchen eine Anerkennung nach dem Recht des jeweiligen Landes.

Beträge 2026 nach §§ 41, 45a Abs. 4, 45b und 45f SGB XI.
Topfbei Pflegegrad 3wofür bei Demenz
Entlastungsbetrag131 € im Monatanerkannte Betreuungsgruppe, Helferkreis, Alltagsbegleitung, Tages- oder Kurzzeitpflege
Umwandlungsanspruchbis 598,80 € im Monatdieselben Angebote, aus nicht genutzter Sachleistung
Tages- und Nachtpflegebis 1.357 € im MonatTage in einer Einrichtung mit Struktur, nachts Betreuung bei Unruhe
Wohngruppenzuschlag224 € im Monatambulant betreute Wohngemeinschaft, oft speziell für Demenz

Der Entlastungsbetrag wird gegen Rechnung erstattet; ein ambulanter Pflegedienst darf daraus in den Graden 2 bis 5 nicht für die Selbstversorgung bezahlt werden, wohl aber für Betreuung (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Was im Kalenderjahr übrig bleibt, lässt sich ins folgende Halbjahr mitnehmen. Reicht er nicht, kommt der Umwandlungsanspruch hinzu: Bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistung lassen sich für dieselben Angebote einsetzen, das anteilige Pflegegeld sinkt dann entsprechend. Die Tagespflege hat ein eigenes Budget und kürzt das Pflegegeld nicht (§ 41 SGB XI). Gerade bei Unruhe am Nachmittag gibt ein fester Rhythmus in einer Einrichtung vielen Betroffenen Halt und den Angehörigen freie Stunden. Wie viele Tage das Budget trägt, rechnet der folgende Rechner.

Lebt die Person in einer ambulant betreuten Wohngruppe, kommt der Wohngruppenzuschlag hinzu (§ 45f SGB XI). Für eine Auszeit der pflegenden Familie steht außerdem der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bereit.

Fragen aus der Praxis

Bekommt man mit einer Demenz-Diagnose automatisch einen Pflegegrad?

Nein. Das Gutachten fragt nicht nach der Diagnose, sondern danach, wobei die Person auf Dauer Hilfe anderer braucht, voraussichtlich für mindestens sechs Monate (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Eine frühe Demenz mit kleinen Gedächtnislücken bringt oft noch wenige Punkte. Ein Arztbrief mit der Diagnose ist trotzdem wichtig, weil er erklärt, warum Orientierung, Erinnern oder Verhalten beeinträchtigt sind und dass sich das nicht bessern wird.

Warum zählt bei Demenz nur das höhere Ergebnis aus Modul 2 und Modul 3?

Weil beide Module nach § 15 Abs. 3 SGB XI einen gemeinsamen gewichteten Wert erhalten, der aus dem höheren der beiden besteht. Gedächtnisprobleme und Verhaltensauffälligkeiten werden also nicht addiert. Für die Familie heißt das: Ist Modul 2 schon im höchsten Bereich, bringen zusätzliche Auffälligkeiten im Verhalten keine Punkte mehr. Bei leichteren kognitiven Einschränkungen kann dagegen das Verhalten den Ausschlag geben.

Zählt nächtliches Umherlaufen bei der Begutachtung?

Ja, sogar zweimal an verschiedenen Stellen. In Modul 3 ist die nächtliche Unruhe ein eigenes Kriterium, bewertet nach Häufigkeit: selten bringt 1 Punkt, häufig 3, täglich 5. In Modul 6 fließt gestörter Schlaf in das Kriterium Ruhen und Schlafen ein, wenn jemand nachts helfen oder beruhigen muss. Schreiben Sie zwei Wochen lang jede Nacht auf, wann die Person wach war und was Sie tun mussten.

Welche Betreuungsangebote bei Demenz bezahlt die Pflegekasse?

Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, darunter ausdrücklich Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Helferkreise zur stundenweisen Entlastung und Alltagsbegleiter (§ 45a SGB XI). Bezahlt werden sie über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat und, ab Pflegegrad 2, über den Umwandlungsanspruch aus der Sachleistung. Dazu kommen Tages- und Nachtpflege mit einem eigenen Budget.

Bekommt ein körperlich fitter Mensch mit Demenz Pflegegeld?

Ja, wenn die Punkte reichen. Im Rechenbeispiel geht Frau A. sicher, isst allein und braucht nur beim Duschen kleine Hilfe. Weil sie sich zeitlich und örtlich kaum noch orientiert, Entscheidungen nicht mehr allein trifft und ihren Tag nicht mehr selbst einteilt, kommt sie trotzdem auf 37,50 Punkte und Pflegegrad 2. Das sind 347 € Pflegegeld im Monat, wenn die Familie pflegt.

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